"Hatte ihn schon dreimal", sagte die Richterin: Die ganze Akte Jens Lehmann

Vom gefeierten Torhüter zum Stammgast im Gerichtssaal: Seit Jahren wächst die Liste der Verfahren gegen die Fußballikone Jens Lehmann.
Alexander Spöri
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Der frühere Fußballstar Jens Lehmann sitzt am Donnerstag im Gerichtssaal im Strafjustizzentrum München. Dieses Mal geht es um einen Vorfall nach dem Oktoberfest. Das juristische Prozedere ist der Fußballprofi bereits gewöhnt.
Der frühere Fußballstar Jens Lehmann sitzt am Donnerstag im Gerichtssaal im Strafjustizzentrum München. Dieses Mal geht es um einen Vorfall nach dem Oktoberfest. Das juristische Prozedere ist der Fußballprofi bereits gewöhnt. © Peter Kneffel/dpa

München - Mittlerweile hat er sich unter Staatsanwälten und Richtern einen Namen gemacht. Immer wieder gerät der frühere Fußballnationalspieler Jens Lehmann (55) in Konflikt mit dem Gesetz.  Ein Einblick in die Akte von Deutschlands früherem Top-Torhüter.

Die Wiesn-Nacht von Lehmann

Erst am Donnerstag stand Jens Lehmann wegen einer Trunkenheitsfahrt nach der Wiesn vor Gericht. Schon zur Mittagszeit habe er auf dem größten Volksfest der Welt Alkohol konsumiert. Abends trank er dann unter Freunden im Schützenzelt zwei weitere Maß und "vielleicht noch ein Saures", gestand er vor Gericht.

Danach noch mit dem Auto zu fahren, sei ein "Fehler" gewesen. Erwischt wurde er von der Polizei, die den Ex-Torhüter aus dem Verkehr zog, weil er seine Spur angeblich nicht hielt. Lehmann sei – wie er selbst sagte – nicht auffällig gefahren, sondern suchte nur ein Gebüsch – damit er sich erleichtern kann.

0,72 Promille ergab ein Bluttest. Die Staatsanwaltschaft erließ darauf einen Strafbefehl. Am Ende des Prozesses ging es glimpflich aus: Die Richterin verhängte lediglich eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 1000 Euro.

Abgelenkt am Steuer?

Nur wenige Monate zuvor fuhr die Sportikone mit einem Mietauto auf der Landshuter Allee. Die Polizei erwischte Lehmann mit Handy am Ohr.

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Ihm wurde schließlich ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Weil er Einspruch eingelegt hat, landete der Fall vor Gericht. Der Fußballprofi erschien dort nicht, deshalb kam es zu keiner Verhandlung. "Ich hatte Jens Lehmann schon dreimal", sagte die Richterin vor zwei Wochen im Sitzungssaal und verwarf den Einspruch.

Die Kettensägen-Aktion

Vor drei Jahren schnitt der Sportmoderator den Dachbalken eines Nachbarn (92) mit einer Kettensäge ab. Er wollte so die Sicht von seinem Haus auf den Starnberger See verbessern. Um nicht entdeckt zu werden, durchtrennte der Ex-Nationalspieler Stromkabel von Überwachungskameras.

Was er nicht wusste: Sie liefen weiter und dokumentierten das Geschehen. Außerdem ging es vor Gericht um nicht bezahlte Parktickets am Flughafen. Lehmann folgte einem Auto aus dem Parkhaus und bezahlte nicht.

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Das Gericht entschied sich in zweiter Instanz für eine Gesamtstrafe in Höhe von 135.000 Euro. Eine Anklage wegen Beleidigung von Polizisten wurde fallen gelassen.

Beihilfe zur Unfallflucht

Vor rund zehn Jahren saß Lehmann als Beifahrer in einem Auto und soll, anstatt die Polizei zu rufen, den Fahrer dazu angeregt haben, den Unfallort zu verlassen. Ebenso soll er gegen das Rücklicht eines anderen Autos getreten haben. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Strafe von 42.500 Euro.

Streit auf der Autobahn

2014 hieß es zunächst, dass Lehmann einen Fahrer auf der Autobahn zum Anhalten genötigt haben soll. Laut Berichten stieg er aus und ging zum anderen Wagen, soll den Fahrer am Schal gepackt sowie beschimpft haben.

Dafür wurde ein Strafbefehl in Höhe von 240.000 Euro erlassen. Das Verfahren wurde jedoch 2016 eingestellt und Lehmann ging straffrei aus.

Die Akte Jens Lehmann (chronologisch)

Vorfall Jahr / Zeitraum Details Konsequenz / Strafe
Trunkenheitsfahrt nach der Wiesn 2025 Alkohol auf der Wiesn, 0,72 Promille, fuhr dennoch Auto, Polizei stoppte ihn Ordnungswidrigkeit, 1000 €
Handy am Steuer 2024 Auf der Landshuter Allee mit Handy am Ohr erwischt Einspruch gegen Bußgeld, nicht erschienen → Einspruch verworfen
Kettensägen-Aktion ca. 2022 Dachbalken des Nachbarn abgesägt, Stromkabel der Kameras durchtrennt, unbezahlte Parktickets Gesamtstrafe: 135.000 €, Beleidigung fallengelassen
Beihilfe zur Unfallflucht ca. 2015 Als Beifahrer Fahrer zum Entfernen vom Unfallort angestiftet, trat gegen Rücklicht 42.500 € Strafe
Streit auf der Autobahn 2014 (eingestellt 2016) Fahrer zum Anhalten genötigt, am Schal gepackt und beschimpft Strafbefehl: 240.000 €, Verfahren 2016 eingestellt

 

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2 Kommentare
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  • Haan am 04.04.2025 14:14 Uhr / Bewertung:

    Jens L. ist doch immer wieder gut für Schlagzeilen. Durchgezogene Linie überfahren, telefonieren wären der Fahrt, 0,72 ‰ hinterm Steuer.

  • Analyst am 04.04.2025 16:17 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Haan

    Whow,durchgezogene Linie überfahren ,0,72 Promille ,ja der Geöhrt 5 Jahre in den Knast🙈🙈🙈
    Und Nein er Warnschild nie mein Freund.

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