Update

"Kettensägen"-Prozess: Jens Lehmann muss 135.000 Euro zahlen

Das Landgericht München II befasst sich mit der Frage, ob Jens Lehmann einen Dachbalken angesägt hat - und urteilt deutlich schneller als geplant.
Patrick Guyton |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
10  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Jens Lehmann am Freitag vor Gericht.
Jens Lehmann am Freitag vor Gericht. © Sven Hoppe/dpa

München - An diesem Vormittag im Münchner Landgericht sagt Jens Lehmann einfach gar nichts, er nickt nur auf entsprechende Fragen des Richters Christoph Oberhauser. Ansonsten lässt er seinen Anwalt sprechen, den Münchner Star-Verteidiger Florian Ufer.

Dieses Verhalten nutzt Lehmann: In der Berufungsverhandlung gegen ihn wegen Sachbeschädigung, versuchten Betrugs und Beleidigung wird er zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 900 Euro verurteilt, also insgesamt 135.000 Euro. Die vorherige Instanz, das Amtsgericht Starnberg, hatte ihm noch 420.000 Euro aufgebrummt. Beim Tagessatz von 900 zu vorher 2000 Euro wurde unter anderem berücksichtigt, dass der 54-Jährige für seine Frau und ein noch daheim wohnendes Kind aufkommt.

"Kettensägen-Prozess":  Jens Lehmann muss sechsstellige Strafe zahlen

Vorangegangen war, wie der Richter erläutert, ein Deal, der juristisch als "Verständigung" bezeichnet wird: Lehmann hatte seine Berufung gegen die Sachbeschädigung und den versuchten Betrug fallengelassen, die Taten also sozusagen zugegeben.

Die Beleidigung von zwei Polizisten wurde aus der Anklage gestrichen, da diese nicht außerordentlich schwerwiegend gewesen seien. Lehmann, das Gericht und die Staatsanwaltschaft einigten sich auf eine Strafe zwischen 130 und 170 Tagessätzen à 900 Euro. Damit ging alles ganz schnell im großen Sitzungssaal A 101, nach gut zwei Stunden inklusive längerer Pausen war das Urteil gesprochen und der Fall Lehmann diesbezüglich beendet.

Lesen Sie auch

Lehmann war angeklagt, in seinem Heimatort Berg am Starnberger See bei seinem Nachbarn, einem 92-jährigen Architekten, mit einer Kettensäge einen Holzbalken des Garagenaufbaus abgesägt zu haben. Grund: Der Aufbau soll Lehmanns Blick auf den See eingeschränkt haben.

Weiter soll er die Parkgesellschaft am Münchner Flughafen zwei Mal geprellt haben, indem er mit seinem schwarzen Porsche ohne zu zahlen aus dem Parkhaus gefahren ist.

Der damalige Staatsanwalt Stefan Kreutzer hatte Lehmann als "hochgradig verhaltensauffällig" bezeichnet und ihm eine "hohe kriminelle Energie" bescheinigt. Nun wurde ihm entlastend angerechnet, dass er die Berufung zurückgenommen hat, dies "steht einem Geständnis gleich", so Richter Oberhauser. Ein solches war aus dem Munde Lehmanns aber auch diesmal nicht zu hören.

Anwalt: Lehmann habe "Verantwortung übernommen" und zeige "auch Einsicht"

Anwalt Ufer setzt in München alles daran, das Positive an Lehmanns Verhalten herauszuarbeiten. Dieser habe "Verantwortung übernommen" und zeige "auch Einsicht". Mit dem Nachbarn hat er sich außergerichtlich geeinigt, es gebe eine "umfassende Vereinbarung". Auch hatte der Nachbar seine Schadensersatzklage gegen Lehmann zurückgezogen. Die Flughafen-Parkgebühren - 159 Euro beim einen, 96 Euro beim anderen Mal - hat er auch nachgezahlt.

Staatsanwalt Kreutzer sieht es bei weitem nicht so positiv wie der Verteidiger. Kreutzer merkt an, Lehmann habe "nie Reue gezeigt und sich nicht entschuldigt", auch nicht bei dem Nachbar. Vielmehr glaube der Ex-Fußballer, "über dem Gesetz zu sehen". Dem folgt ein Seitenhieb: "Auch die jüngsten Ereignisse geben diesen Eindruck wieder."

Polizei zieht massiv alkoholisierten Lehmann aus dem Straßenverkehr

Dies bezieht sich darauf, dass Lehmann in der Nacht zum Montag offenbar massiv alkoholisiert von der Polizei mit seinem Auto angehalten wurde und den Führerschein abgeben musste.

Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Lehmann kann Revision einlegen. Dies dürfte aber nicht erfolgen, verteilte sein Anwalt Ufer doch direkt nach Prozessende ein Statement, dass die Gerichtsentscheidung "ein sehr gutes Ergebnis" sei.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
10 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • sircharles am 29.09.2024 10:44 Uhr / Bewertung:

    Er und Stefan Mross können sich die Hand geben.

  • SL am 28.09.2024 19:37 Uhr / Bewertung:

    Wie heute zu lesen ist lassen sich die beiden jetzt scheiden. Wahrscheinlich hat die Frau auch genug von seinen Skandalen

  • Hanswurst am 27.09.2024 13:47 Uhr / Bewertung:

    Spannend, nicht nur die Zahl der Tagessätze wurde von 210 auf 150 reduziert. Lehmanns Anwalt hat es auch geschafft, das Nettoeinkommen seines Mandanten rechnerisch mehr als zu halbieren.
    Denn das Nettoeinkommen ist verantwortlich für die Höhe des Tagessatzes.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.