Der Kuhglockenstreit von Holzkirchen geht weiter

Es bimmelt weiter: Der Streit um Kuhlärm beschäftigt nun den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.  
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Angeblich zu laut: Kuhglocken auf einer Weide bei Holzkirchen. (Symbolbild)
imago/imagebroker Angeblich zu laut: Kuhglocken auf einer Weide bei Holzkirchen. (Symbolbild)

Es bimmelt weiter: Der Streit um Kuhlärm beschäftigt nun den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

München/Holzkirchen - Der seit Jahren währende Kuhglockenstreit von Holzkirchen geht höchstrichterlich in Karlsruhe weiter: Nach der Abweisung seiner Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wolle der Kläger den Bundesgerichtshof einschalten und Revision einlegen, sagte die Rechtsanwältin der Gemeinde Holzkirchen, Annika Hecht, am Mittwoch.

Ehepaar fühlt sich von Kuhglockengeläut gestört

Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem Ort von den Glocken der Kühe einer Bäuerin auf der angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Gebimmels erreichen.

Die beiden klagten in getrennten Verfahren nicht nur gegen die Bäuerin, sondern auch gegen die Gemeinde, die der Bäuerin die Weide verpachtet hat.

Beide sind vor dem Landgericht München II gescheitert; der Ehemann unterlag auch vor dem OLG. Grund dafür ist vor allem ein vom Ehemann 2015 mit der Bäuerin geschlossener und nach Ansicht der Gerichte gültiger Vergleich, nach dem nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand Kühe mit Glocke grasen dürfen. An diesen Vergleich hält sich die Bäuerin. Dem Ehepaar ist es aber weiter zu laut. Deren Anwalt Peter Hartherz hatte vorgebracht, Messungen am Schlafzimmerfenster des Paares hätten eine Lautstärke von mehr als 70 Dezibel ergeben.

Bäuerin hält sich an Vergleich - Ehepaar klagt weiter

Das OLG hatte eine Revision nicht zugelassen, dagegen legte der Ehemann Beschwerde ein. "Der BGH muss sich auf jeden Fall damit befassen, er muss zumindest über die Zulassung der Revision entscheiden", erläuterte Hecht. Sollte es nicht zur Revision kommen, geht der Fall zumindest in München weiter: Hier steht noch das Verfahren der Ehefrau in zweiter Instanz vor dem OLG aus.

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