Kuhglocken-Streit: OLG München weist Klage zurück

Seit Jahren streiten ein Ehepaar und eine Bäuerin im oberbayerischen Holzkirchen um das Geläut von Kuhglocken. Es geht es auch um Gülle – und um Insekten, die von Gülle und Kühen angelockt werden.
AZ/dpa |
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Im Kuhglocken-Streit ist eine Entscheidung gefallen. (Symbolbild)
imago/imagebroker Im Kuhglocken-Streit ist eine Entscheidung gefallen. (Symbolbild)

München - Die Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurück.

Seit Jahren fühlt sich ein Ehepaar in dem oberbayerischen Ort von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört und will gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen.

Der Ehemann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert. Der Mann zog nun in die zweite Instanz vor das OLG – und verlor erneut.

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