Den Job ist er los: Beamter bestellt sich Werkzeug, die Polizei zahlt

München - Vom Universalmesser bis zur Wasserwaage, vom Heißklebestift bis zum Schlagschrauber: Der Verwaltungsbeamte Karl P. (39, Name geändert) bestellte in insgesamt zwölf Fällen eifrig Werkzeug im Internet.
Im Namen des Polizeipräsidium (PP) München, das auch brav dafür bezahlte. Doch der Beamte behielt die gelieferten Waren - für den privaten Gebrauch. Schaden für die Polizei: über 2.200 Euro.
Die Ankläger werfen dem 39-Jährigen Untreue unter Missbrauch der Befugnisse als Amtsträger vor. Denn Karl P. war zur Tatzeit im Frühjahr 2015 in der Abteilung Versorgung des PP München tätig. In dieser Funktion konnte er die Rechnungen als sachlich und rechnerisch richtig beurteilen und zur Bezahlung weiterleiten.
Kein formales Geständnis mehr
Karl P. hatte zwar wohl nicht vor, die Vorwürfe zu leugnen. Aber zu einem formalen Geständnis kam es gar nicht mehr. In einem Rechtsgespräch einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens.
Der Grund: Karl P. hatte in anderer Sache bereits eine Freiheitsstrafe kassiert. Als er auf der Poststelle eingesetzt worden war, unterschlug er eine Pistole, die sich ein Polizist bestellt hatte. Für diese gemeinsam mit einem Spezl begangene Tat war er bereits zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Dagegen fallen die neuen Vorwürfe nicht mehr groß ins Gewicht. Im Gegenzug zieht Karl P. seine Berufung gegen das erste Urteil zurück. Ein Schritt mit Folgen: Da Beamte ab einem Jahr Freiheitsstrafe ihren Status los sind, muss sich Karl P. einen neuen Job suchen. Strafe genug, werden sich die Beteiligten gedacht haben. Sein Anwalt Stephan Lucas: "Mein Mandant ist darauf vorbereitet gewesen und hat sich bereits umorientiert."