Dem Schuldner die Nase gebrochen

Prozess am Landgericht wegen besonders schwerer Erpressung und Körperverletzung.
Andre Spannl |
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Der Prozess am Landgericht wird noch fortgeführt. (Symbolbild)
Der Prozess am Landgericht wird noch fortgeführt. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Schuld eintreiben auf die brutale Art: Mit einer Kopfnuss sollen die beiden Angeklagten (38 und 43 Jahre alt) einem ihrer Opfer die Nase gebrochen haben, dann gingen sie mit ihm zur Bank und hoben 100 Euro ab.

Streitpunkt waren Schulden und Methadon

Nun sitzen die beiden Männer aus Bad Tölz auf der Anklagebank und müssen sich für die im August des Jahres 2020 begangenen Taten verantworten. Wegen nicht zurückbezahlter Schulden und geliehenem Methadon, sollen die beiden laut Anklage in der Wohnung ihrer Opfer aufgetaucht sein. Bewaffnet mit einem hölzernen Stock - und mit der Absicht, die Schulden einzutreiben.

Die Täter schlugen auch seine Freundin

Die beiden verschafften sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung. Die Freundin des Schuldners stellte sich schützend vor ihn. Ohne Erfolg. Der 38-Jährige drückte sie beiseite, und schlug sie ins Gesicht, berichtet die Frau im Zeugenstand. Dann schlugen die mutmaßlichen Täter auf den Mann ein, brachen ihm die Nase und schleppten ihn zur Bank.

Ist die Zeugin glaubwürdig?

Doch die Glaubwürdigkeit der Zeugin wird von den Verteidigern Johannes Buchberger und Maximilian Pauls angezweifelt. Die Frau war wegen falscher Beschuldigung bereits einmal verurteilt worden. Sie hatte einen Mann der sexuellen Belästigung bezichtigt.

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Auch die Richterin hat offenbar ihre Zweifel. "Es scheint so, als hätten sie sich abgesprochen", sagt sie zum zweiten Opfer, besteht darauf, dass dieses noch einmal alles berichtet. Tatsächlich tun sich dabei Widersprüche auf. Der Mann erzählt unter anderem, dass er nicht gesehen habe, wie seine Freundin geschlagen wurde, obwohl diese das zuvor behauptet hatte.

Versöhnliche Geste

Immerhin, eine kleine versöhnliche Geste gibt es dann doch noch: "Es tut mir leid", sagt der 43-Jährige zu der Frau. "Macht nichts, ich wünsche dir alles Gute für die Zukunft", erwidert sie. Der Prozess wird fortgesetzt.

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