Corona-Schulschwänzer: Münchner Eltern verurteilt
München - Es sind nicht viele, aber es gibt sie: Eltern, die ihre Kinder während der größten Corona-Krise nicht zur Schule geschickt haben, damit sich diese nicht testen lassen müssen. Die Stadt verhängt in solchen Fällen Bußgelder wegen Verletzung der Schulpflicht. Dagegen haben einige Einspruch eingelegt. Diese Fälle müssen nun beim Amtsgericht entschieden werden.
Kritik wird auch am Gesetzgeber geübt
Dass die Kinder zur Schule müssen, stellt auch Amtsrichterin Ines Tauscher nicht in Frage. Sie kritisiert aber auch die Stadt und den Gesetzgeber. Teilweise könne man nur mit Vorwissen herausfinden, welche Verordnung mit welcher aktuellen Änderung gerade gelte. Der schnelle Rhythmus der Änderungen trage zusätzlich dazu bei, die Akzeptanz der Maßnahmen zu verringern.
Kritisch sieht sie auch, dass die Stadt bei einigen betroffenen Familien viele verschiedene Bußgeldverfahren in Gang gesetzt hat. Diese Stückelung mache die Sache aber für die Betroffenen sehr, sehr teuer.
Fünf Bußgeldbescheide gegen eine Familie
So wie bei dem Familienvater (53), der zwei seiner kleinen Töchter zeitweilig nicht in die Grundschule geschickt hat, weil sich diese vor den Tests gefürchtet hatten. Da fünf Fehlperioden angezeigt wurden, flatterten dem Mann und seiner Frau je fünf Bußgeldbescheide ins Haus. Statt wie vorgesehen maximal 1.000 Euro pro Erziehungsberechtigtem summierten sich die Bußgelder so auf über 3.700 Euro. Jeweils.
So erklärte sich ein Vater
Der Mann erklärt beim Prozess am Montag, dass er bei einer Reise nach Köln große Probleme mit seiner ältesten Tochter hatte, weil sich diese weigerte, einen Test zu machen. Inzwischen habe das Kind aber seine Meinung geändert, man sei zuversichtlich, dass sie im Herbst auch bei neuer Corona-Welle und Testpflicht zur Schule kann.
Doch auch er bleibt von Kritik nicht verschont. Kinder spiegeln das Verhalten ihrer Eltern, sagt die Richterin. Die Testphobie sei demnach wohl auch das Werk der Eltern. Die Richterin verurteilt sowohl den Mann als auch seine Ehefrau zu je 1.000 Euro.
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