Corona-Schulschwänzer: Münchner Eltern verurteilt

Weil er seine Kinder nicht auf Corona testen wollte, soll ein Vater Bußgelder zahlen. Der Fall landet vor Gericht – wie einige ähnliche.
John Schneider
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Eine Zeit lang mussten sich Kinder in der Schule gegen das Coronavirus testen. (Symbolbild)
Eine Zeit lang mussten sich Kinder in der Schule gegen das Coronavirus testen. (Symbolbild) © IMAGO/Fotostand/K. Schmitt

München - Es sind nicht viele, aber es gibt sie: Eltern, die ihre Kinder während der größten Corona-Krise nicht zur Schule geschickt haben, damit sich diese nicht testen lassen müssen. Die Stadt verhängt in solchen Fällen Bußgelder wegen Verletzung der Schulpflicht. Dagegen haben einige Einspruch eingelegt. Diese Fälle müssen nun beim Amtsgericht entschieden werden.

Kritik wird auch am Gesetzgeber geübt

Dass die Kinder zur Schule müssen, stellt auch Amtsrichterin Ines Tauscher nicht in Frage. Sie kritisiert aber auch die Stadt und den Gesetzgeber. Teilweise könne man nur mit Vorwissen herausfinden, welche Verordnung mit welcher aktuellen Änderung gerade gelte. Der schnelle Rhythmus der Änderungen trage zusätzlich dazu bei, die Akzeptanz der Maßnahmen zu verringern.

Kritisch sieht sie auch, dass die Stadt bei einigen betroffenen Familien viele verschiedene Bußgeldverfahren in Gang gesetzt hat. Diese Stückelung mache die Sache aber für die Betroffenen sehr, sehr teuer.

Fünf Bußgeldbescheide gegen eine Familie

So wie bei dem Familienvater (53), der zwei seiner kleinen Töchter zeitweilig nicht in die Grundschule geschickt hat, weil sich diese vor den Tests gefürchtet hatten. Da fünf Fehlperioden angezeigt wurden, flatterten dem Mann und seiner Frau je fünf Bußgeldbescheide ins Haus. Statt wie vorgesehen maximal 1.000 Euro pro Erziehungsberechtigtem summierten sich die Bußgelder so auf über 3.700 Euro. Jeweils.

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So erklärte sich ein Vater

Der Mann erklärt beim Prozess am Montag, dass er bei einer Reise nach Köln große Probleme mit seiner ältesten Tochter hatte, weil sich diese weigerte, einen Test zu machen. Inzwischen habe das Kind aber seine Meinung geändert, man sei zuversichtlich, dass sie im Herbst auch bei neuer Corona-Welle und Testpflicht zur Schule kann.

Doch auch er bleibt von Kritik nicht verschont. Kinder spiegeln das Verhalten ihrer Eltern, sagt die Richterin. Die Testphobie sei demnach wohl auch das Werk der Eltern. Die Richterin verurteilt sowohl den Mann als auch seine Ehefrau zu je 1.000 Euro.

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2 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Rosinerl am 24.05.2022 13:56 Uhr / Bewertung:

    Als Richterin kann man sich eine Weltfremdheit durchaus leisten - sowohl moralisch, als auch finanziell. Da fällt die angewandte Sippenhaft gar nicht mehr auf.

  • Kampf den Schwurblern am 24.05.2022 10:51 Uhr / Bewertung:

    Die Richterin hat hier vollkommen recht.
    Es liegt einfach nur an der Aufklärung wie sie es den Kindern beibringen.
    Und Ängste vor dem Testen ? Warum wohl
    Wenn man in den Kigars geschaut hat, wie gut das Personal den Kleinen beim testen geholfen haben,und diese haben keine Probleme gemacht.
    Und Schulkinder sind keine " Babys "mehr.

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