Corona-Krise: Tattoo-Studio zieht vors Gericht
München - Sieben lange Wochen hat Stephan Rieger gewartet, viele Wochen verständnisvoll, dann immer ungeduldiger. Jetzt hat der Chef von Temple Tattoo in der Rosenheimer Straße beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht. Sein Ziel: wieder tätowieren und piercen zu dürfen. Er will klären lassen, ob ihm das nach gültigem Recht verboten werden kann.
"Das Infektionsrisiko ist gering"
Sein Argument: Tätowierer haben meist einen bis zwei Kunden am Tag und somit viel weniger Kundendurchlauf als Friseursalons, die seit Montag wieder geöffnet haben dürfen. Sieben Angestellte hat Rieger. "Jeder Tätowierer hat seinen eigenen Arbeitsraum, das Infektionsrisiko ist gering – zumal wir uns mit Hygiene auskennen", sagt er.
Deutschlandweit haben schon einige Tätowierer ähnliche Klagen eingereicht wie der Chef von Tempel Tattoo. "In Bayern weiß ich sonst von niemandem. Ich nehme an, die Kollegen wollen abwarten, was für weitere Lockerungen Söder diese Woche bekanntgibt. Aber wenn er uns dann nicht erlaubt zu arbeiten, verlieren wir wieder mehrere Tage", sagt Rieger.
Tattoostudios in der Schweiz, Österreich, Hessen und Sachsen wieder offen
Seit Montag dürfen Tattoostudios und Piercingstudios in der Schweiz, in Österreich, in Hessen und in Sachsen wieder ihre Arbeit aufnehmen.
7.500 Euro Soforthilfe hat Rieger bekommen – dafür ist er dankbar, aber das deckt gerade mal die Mietkosten. "Wir haben sieben Angestellte, was laufende Kosten sind. Und wir möchten unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen wieder arbeiten", sagt Rieger. Von der Aufstockung der Soforthilfe und dem Kurzarbeitergeld, das er bereits vor sechs Wochen beantragt hat, ist bisher nichts bei ihm angekommen.
"Das Bedürfnis nach einem Haarschnitt, einer Kugel Eis oder einer Luxushandtasche mag in diesen Tagen größer sein als nach einer Tätowierung. Lebensnotwendig und systemrelevant ist alles nicht. Wir wollen nicht besser gestellt werden als andere Betriebe, aber auch nicht schlechter", sagt Rieger.
- Themen: