Bußgeldkatalog: Was kosten Verstöße gegen Maskenpflicht und Co.?

Bei Verstößen gegen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen oder die Maskenpflicht werden Bußgelder fällig. Wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie hier.
München - 25.000 Euro können Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz kosten, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Bekanntgabe der jetzt gültigen Allgemeinverfügung. Das ist freilich der Maximalbetrag, nicht jeder Verstoß wird sofort mit dieser Geldsumme geahndet. Doch wie hoch sind die Strafen?
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung
Bereits im Regelfall droht bei einem Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Das betrifft diejenigen, die ohne triftigen Grund ihre Wohnung verlassen oder den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten. Einige Beispiele, mit welchen Kosten Sie bei Verstößen rechnen müssen, finden Sie hier:
- Unerlaubtes Betreten eines Krankenhauses oder Pflegeheims: 500 Euro
- Nicht Einhalten des Mindestabstands bei Mitnahme-Angeboten (für Restaurantbesitzer): 500 Euro
- Unerlaubte Angebote für Kinderbetreuung: 2.500 Euro
- Unerlaubtes Öffnen eines Ladens oder Restaurants: 5.000 Euro
Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Ab Montag, den 27. April, gilt in Bayern auch die Maskenpflicht. Das Betreten von Geschäften oder Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs ist dann ohne Mundschutz nicht mehr gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig. Ladenbesitzer, deren Personal ohne Mund-Nasen-Bedeckung arbeitet, müssen gar mit einer Strafe von 5.000 Euro rechnen.
Bußgelder können niedriger und höher ausfallen
Zu beachten ist, dass es sich hierbei um Regelsätze handelt. In konkreten Fällen kann das Bußgeld auch niedriger oder höher ausfallen. Die Regelsätze sollen bei wiederholten Verstößen verdoppelt, bei fahrlässigem Handeln halbiert werden. Es können Ermäßigungen in Betracht gezogen werden, wenn der "Täter" Einsicht zeigt oder "die Gefahr einer potenziellen Infizierung anderer Personen nach den Umständen des Einzelfalls gering ist".
Ausgangsbeschränkung in Bayern: Keine Kriminalisierung der Bevölkerung
Innenminister Joachim Hermann und Gesundheitsministerin Melanie Huml betonten, dass es nicht darum gehe, Bürgerinnen und Bürger zu kriminialisieren. "Aber jeder muss verstehen, dass es beim Coronavirus für viele Menschen um Leben und Tod gehen kann", sagte Huml. Deshalb sei große Vorsicht und Rücksichtnahme erforderlich.
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