Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung

Der Afghane Sabur Frotan muss vorerst nicht nach Afghanistan, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bangen wird er weiter.
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Sabur Frotan soll nach Afghanistan abgeschoben werden.
ho Sabur Frotan soll nach Afghanistan abgeschoben werden.

Der Auszubildende Sabur Frotan muss vorerst nicht zurück nach Afghanistan, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bangen wird er weiter.

München - Es war eine Entscheidung in letzter Minute: Mittwoch sollte Sabur Frotan nach Afghanistan abgeschoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht kurzfristig gestoppt. Der Grund: Es muss zunächst über seinen Asylfolgeantrag entschieden werden.

Frotan ist gut integriert und arbeitete in einem Münchner Hotel, sollte dort eine Ausbildung beginnen, als er im Oktober in Abschiebehaft in die JVA Mühldorf kam (AZ berichtete). Sein erster Asylantrag war bereits abgelehnt worden, er stellte einen Folgeantrag, über den aber noch nicht entschieden ist.

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Deshalb hat das Verfassungsgericht die geplante Abschiebung. Die Richter betonten jedoch, dass Frotan zu einem späteren Zeitpunkt durchaus noch abgeschoben werden kann.

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