Amtsgericht: Vermieter darf Frau nicht kündigen - obwohl sie ihn anzeigte

Nur, weil ein Mieter Strafanzeige gegen seinen Vermieter stellt, darf dieser deshalb noch lang nicht den Mietvertrag kündigen, stellt das Gericht klar.
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Eine Figur der Justitia, der altrömischen Göttin der Gerechtigkeit, neben einem Stapel Gerichtsakten. (Symbolbild)
dpa Eine Figur der Justitia, der altrömischen Göttin der Gerechtigkeit, neben einem Stapel Gerichtsakten. (Symbolbild)

München - Die Mieterin aus Gräfelfing hatte ihren Vermieter angezeigt, weil dieser Gegenstände im Gang im Keller des Hauses entfernen hat lassen. Die Sachen gehörten der Mieterin, sie hatte sie vor ihrem Abteil gelagert.

Weil der Vermieter seiner Mieterin die Gegenstände auch auf Aufforderung nicht zurück brachte, erstattete sie Strafanzeige - und bekam ein Kündigungsschreiben des Vermieters. Die Mieterin zog aber nicht aus. So kam es zu einer Räumungsklage.

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Diese wies die zuständige Richterin jedoch ab. Sie sagte wörtlich: "Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht nicht, wenn ein Anzeigeerstatter wahre oder aus seiner Sicht möglicherweise wahre Tatsachen zum Anlass einer Anzeige nimmt und hierbei zur Wahrung eigener Interessen handelt."

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