Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Dreikönigstag

Am Dreikönigstag konnte die Bundespolizei drei, mit Haftbefehl gesuchte, Personen am Münchner Flughafen festnehmen.
von  az
Insgesamt drei Personen konnten bei der Ausreisekontrolle am Münchner Flughafen von den Bundespolizisten festgenommen werden. (Symbolbild)
Insgesamt drei Personen konnten bei der Ausreisekontrolle am Münchner Flughafen von den Bundespolizisten festgenommen werden. (Symbolbild) © Bundespolizei

München - Beleidigung, Leistungserschleichung und gefährliche Körperverletzung. Wegen diesen Delikten wurden ein Türke, eine Bulgarin und ein Thailänder per Haftbefehl gesucht. Am 6. Januar konnten sie bei der Ausreisekontrolle am Münchner Flughafen festgenommen werden.

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Der 44 Jahre alte Türke wurde von der Polizei aufgehalten, als er auf dem Weg nach Istanbul war. Im Jahr 2014 wurde er wegen Beleidigung zu 450 Euro oder ersatzweise 30 Tagen Haft verurteilt. Zuerst hatte der Mann noch einen Teilbetrag der Strafe gezahlt, jedoch blieben noch 328,50 Euro sowie die Verfahrenskosten übrig. Daher wurde gegen den 44-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl ausgeschrieben, welcher von den Bundespolizisten vollzogen wurde. Nachdem der Türke den offenen Geldbetrag beglichen hatte, durfte er die Polizeiwache wieder verlassen.

Die Bulgarin, die wegen Leistungserschleichung von der Berliner Justiz gesucht wurde, war am 6. Januar auf dem Weg nach Sofia. Das Amtsgericht hatte die 28-jährige Schwarzfahrerin Ende 2014 zu einer Geldstrafe von 225 Euro oder ersatzweise 15 Tagen Haft verurteilt. Da die Frau allerdings weder die Strafe bezahlt, noch die Ersatzhaft angetreten hatte, wurde seit September 2015 nach ihr gesucht. Die Frau bezahlte den geforderten Geldbetrag direkt vor Ort und durfte ihre Reise fortsetzen.

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Der Thailänder ging den Bundespolizisten im Terminal 1 ins Netz, als er den Abendflug nach Dubai antreten wollte. Er wurde seit August 2015 von der Staatsanwaltschaft München I nach einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht. Der Mann hatte weder die vom Münchner Amtsgericht gegen ihn verhängte Geldstrafe von 2700 Euro bezahlt, noch die 90 Tage Ersatzhaft abgesessen. Auch der 25-Jährige bezahlte seine Strafe am Flughafen.

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