Bundespolizei fasst Betrügerin am Airport: Von imaginärem Arzt gegen Corona geimpft

Die eingeklebten Sticker zum Nachweis einer Impfung gegen Corona waren gefälscht: Am Münchner Flughafen haben Bundespolizisten am Donnerstag eine 50-jährige Frau aus dem Verkehr gezogen.
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Am Münchner Airport sind die Bundespolizisten grundsätzlich für die grenzpolizeiliche Kontrolle der ein- und ausreisenden Passagiere zuständig. Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützen sie auch die für den Gesundheitsschutz zuständigen Gesundheitsbehörden, unter anderem durch die Überprüfung der nötigen Impfnachweise bei der Einreise. (Symbolbild)
Am Münchner Airport sind die Bundespolizisten grundsätzlich für die grenzpolizeiliche Kontrolle der ein- und ausreisenden Passagiere zuständig. Seit Beginn der Corona-Pandemie unterstützen sie auch die für den Gesundheitsschutz zuständigen Gesundheitsbehörden, unter anderem durch die Überprüfung der nötigen Impfnachweise bei der Einreise. (Symbolbild) © Bundespolizei

München - Die Frau kam am Donnerstagmittag mit einem Flug aus Sankt Petersburg im Erdinger Moos an. Bei der Einreisekontrolle legte sie den Bundespolizisten Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung und den Impfpass vor.

Nach Angaben der Bundespolizei gab es grenzpolizeilich und aufenthaltsrechtlich nichts zu beanstanden, doch der  Impfpass der Russin erregte die Aufmerksamkeit der Beamten und bescherte ihr eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.

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Die 50-jährige Unternehmerin hatte in ihrem Impfbuch zwei Biontech-Sticker mit entsprechenden Stempeln und Unterschriften einer Arztpraxis in Ulm, datiert auf April und Juni letzten Jahres. 

Impf-Betrug: Arzt nicht existent, Patientin in Praxis nicht bekannt  

Die Sticker hielten der Überprüfung der Bundespolizisten nicht stand, auch  ein Anruf bei der vermeintlichen Impfpraxis lief ins Leere.

Laut Bundespolizei erklärte die Praxismitarbeiterin den Beamten, dass man erstens an den betreffenden Tagen gar nicht geimpft habe, zweitens der angebliche Arzt, der die Impfung laut Impfpass der Haidhauserin durchgeführt haben soll, in der Praxis nicht existent und drittens auch die angebliche Patientin in der Praxis nicht bekannt sei.

Mit diesen Aussagen konfrontiert, hüllte sich die vermutliche Impfbetrügerin in Schweigen und trat schließlich ein paar Stunden später als geplant den Heimweg an - dies allerdings ohne ihren Impfpass. 

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6 Kommentare
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  • Himbeergselchts am 14.01.2022 19:47 Uhr / Bewertung:

    Ja, wenn der Chip aber auch so drückt nach der Impfung. Was soll man da bloß tun in dieser Impfdiktatur Deutschland. Mir wurde was Anderes geimpft. Es drückt nichts, ich fühle mich sauwohl. Wahrscheinlich hat der dritte pieks das Schmerzzentrum eliminiert.

  • BBk am 16.01.2022 12:02 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Himbeergselchts

    Was war denn das was Ihnen geimpft wurde

  • BBk am 14.01.2022 18:36 Uhr / Bewertung:

    Im Paragraf 279 heißt es dazu: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
    Hoffentlich kommt noch Post vom Staatsanwalt solche Leute verbreiten Varianten weltweit…

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