Bundesgerichtshof befasst sich mit Westpark-Mörder
Seine nachträgliche Sicherheitsverwahrung hat das Landgericht München I abgelehnt. Am Dienstag prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung auf mögliche Rechtsfehler.
Karlsruhe - Die Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für den sogenannten Westparkmörder wird am Dienstag (25. September, 10.30 Uhr) vom Bundesgerichtshof auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Der 1. Strafsenat des BGH verhandelt über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Landgerichts München I vom Oktober 2011.
Der Slowene Gorazd B. hatte am 15. Oktober 1993 im Münchner Westpark einen Jogger mit zwölf Messerstichen getötet. Der vorbestrafte Mann beging die Tat als 18-Jähriger und wurde deshalb 2003 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftzeit war er schließlich im Januar 2012 in sein Heimatland abgeschoben worden. Eine im Oktober 2009 von der Staatsanwaltschaft beantragte nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht im Oktober 2011 abgelehnt.
Zwar liege bei Gorazd B. eine psychische Störung und eine hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalttaten vor. Diese hänge jedoch von „ungünstigen Faktoren ab, die nicht mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden“ könnten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat die Strafkammer damit jedoch einen „unzutreffenden Prüfungsmaßstab angelegt“.