Westpark-Mörder Mitte Januar frei
München - Der sogenannte Westparkmörder ist ab Mitte Januar ein freier Mann. Das Oberlandesgericht München wies letztinstanzlich einen Antrag der Justizvollzugsanstalt auf die Zwangseinweisung von Gorazd B. in eine geschlossene Einrichtung ab. Die Gefängnisleitung sei nicht antragsberechtigt gewesen, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zur Begründung.
Für den 36-Jährigen, der 1993 einen Jogger im Münchner Westpark aus Mordlust erstochen hatte, läuft die Haftzeit am 15. Januar ab. Dann soll er nach Slowenien abgeschoben werden. Mitte Oktober scheiterte die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München mit ihrem Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung.