Brutale Fahrscheinkontrolle in München: S-Bahn-Securitys jetzt vorbestraft

Knapp ein Jahr nach einer völlig aus dem Ruder gelaufenen Fahrscheinkontrolle haben zwei S-Bahn-Securitys hohe Strafbefehle akzeptiert. Sie sind damit nun offiziell vorbestraft.
von  Christoph Elzer
Der Youtube-Screenshot zeigt, wie die beiden Männer den Schwarzfahrer im Würgegriff aus der S-Bahn führen.
Der Youtube-Screenshot zeigt, wie die beiden Männer den Schwarzfahrer im Würgegriff aus der S-Bahn führen. © Youtube-Screenshot/dpa/AZ

München - Was sich am 28. Juni 2017 in und vor der S-Bahn am Leuchtenbergring abspielte, ist schwer nachvollziehbar. Völlig unstrittig ist, dass die Sicherheitsmitarbeiter bei der Fahrkartenkontrolle auf einen Mann stießen, der offensichtlich schwarzgefahren ist. Als der Mann sich weigert, seine Personalien zu nennen, wollten die Securitys zur Identitätsfeststellung am Leuchtenbergring mit ihm aussteigen.

Doch in diesem Moment eskalierte die Kontrolle: Weil der Mann sich weigerte, die S-Bahn zu verlassen, wandten die beiden Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma massive Gewalt an. Sie nahmen den Schwarzfahrer in den Schwitzkasten, schubsten ihn aus der Bahn und drückten ihn dann mit dem Gesicht auf den Bahnsteigboden. Wieso die Männer so brutal vorgingen und dabei massiv ihre Kompetenzen überschritten, ist unklar.

Hohe Geldstrafe im Vorstrafenbereich

Das Vorgehen wurde sowohl von den Überwachungskameras in der S-Bahn und am Bahnhof als auch in einem Handyvideo eines anderen Fahrgastes festgehalten. Letzteres löste Mitte 2017 eine Welle der Empörung über das Verhalten des Sicherheitsdienstes aus.

Genau dieser Gewaltexzess wurden den beiden Männern nun zum Verhängnis. Wie das Amtsgericht gegenüber der AZ bestätigte, legten die gefeuerten Securitys gegen die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft München I keinen Einspruch ein. Daher müssen sie nun Geldstrafen in Höhe von mehr als 100 Tagessätzen zahlen - und gelten damit nach deutschem Recht offiziell als vorbestraft (Schwellenwert 90 Tagessätze). Widerspruch gegen die Strafbefehle wäre bis zum 5. April möglich gewesen. Da dieser jedoch ausblieb, ist die Strafe nun rechtskräftig.

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