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Botanischer Garten: Besucher brauchen keinen negativen Corona-Test mehr

Wer in den Botanischen Garten will, braucht künftig keinen negativen Corona-Test mehr. Ein Termin muss vorher aber trotzdem ausgemacht werden.
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So wild kann es im Botanischen Garten aussehen.
So wild kann es im Botanischen Garten aussehen. © imago images/blickwinkel

München - Der Botanische Garten hat derzeit von 10 bis 18 Uhr geöffnet – jedoch gelten, wie eigentlich überall, bestimmte Corona-Regeln.

Botanischer Garten: Was Besucher beim Ticketkauf beachten müssen

Besucher müssen sich im Voraus eine Eintrittskarte über "München Ticket" kaufen, wie für einen Besuch im Tierpark Hellabrunn auch.

Der Zutritt in den Botanischen Garten ist dann nur über die online gebuchte Eintrittskarte möglich. Das Ticket kann in ausgedruckter Form oder auf dem Smartphone an der Kasse vorgezeigt werden. Ein Ticket, inklusive Vorverkaufsgebühr, kostet 7,20 Euro, die ermäßigte Karte liegt preislich bei 5,50 Euro.

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Das gebuchte Ticket erlaubt den Zutritt innerhalb einer bestimmten Stunde zwischen 10 und 18 Uhr. Wichtig: Die Karten verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb der gebuchten Stunde genutzt werden! Im Garten selbst ist der Aufenthalt ab dem Zutritt dann unbegrenzt.

FFP2-Maskenpflicht im Botanischen Garten

Auf dem gesamten Gelände gilt eine FFP2-Maskenpflicht, zudem müssen Besucher auf die Mindestabstände achten. Seit 11. Mai ist für den Besuch auch kein negativer Corona-Test mehr nötig.

Anzeige für den Anbieter X über den Consent-Anbieter verweigert

Besucht werden können derzeit lediglich die Außenbereiche, zudem hat nur der Haupteingang an der Menzinger Straße 65 geöffnet. Die Südkasse, also der Durchgang zum Schlosspark Nymphenburg, bleibt vorerst geschlossen.

Führungen finden bis auf Weiteres nicht statt. Das Eingangsgebäude mit Shop und Schließfächern, die Gewächshäuser, bestimmte Bereiche und zu enge Wege im Freiland sind ebenfalls gesperrt.

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3 Kommentare
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  • Witwe Bolte am 08.03.2021 19:48 Uhr / Bewertung:

    Abartig: Im Botan. Garten ist im Aussenbereich FFP2-Tragepflicht.....
    Genau so wie in Hellabrunn.
    In den öffentl. Parks gilt oben-ohne-Erlaubnis. Im Engl. Garten u. Luitpoldpark am Wochenende reichlich Flaneure oft ohne Sicherheitsabstand dicht an dicht.
    Viell. fliegen ja die verfluchten Coronaviren nur im Botan.Garten u. Tierpark rum und nehmen in den kostenlos zu betretenden Parks Reissaus?
    Anders sind die Masken-Vorschriften nicht erklärbar.

  • DSZ am 08.03.2021 19:38 Uhr / Bewertung:

    Schluss mit den Masken!
    Die Masken schützen vor keinem Virus!
    Sie sind gesundheitsschädlich
    und sind Sondermüll!

  • Ludwig aus Bayern am 11.05.2021 17:25 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von DSZ

    Würden die Masken schützen, warum haben wir dann den ganzen Winter lang alles zugesperrt?

    Wirksamkeit von Masken, FFP2-Masken oder OP-Masken? Keiner weiß es, da eine Ermittlung politisch unerwünscht wäre.

    Ebenso dürfen die angeblich an Corona Verstorbenen überwiegend nicht gerichtsmedizinisch untersucht werden. Etwaige medizinische Erkenntnisse sind gleichfalls politisch unerwünscht.

    Häufigkeit und Schwere von Impfnebenwirkungen? Möglichst gering halten. Gleichfalls eine politische Forderung, keine medizinische.

    Und siehe da: damals wie heute kooperiert die Wissenschaft, kooperiert die Judikative, gegen besseres Wissen. Ich will nie, nie wieder was von Nazis hören. Niemand, wirklich niemand hat auch nur irgendwas daraus gelernt oder hätte den Charakter dazu, das Gelernte anzuwenden. Es müsste ja noch nicht einmal ein Widerstand gegen Waffengewalt sein. Nur gegen öffentliche Meinungen. Aber sogar das ist ja schon zuviel verlangt.

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