Bombendrohung gegen Münchner Gericht: Polizei findet nichts

Bombendrohung gegen das Münchner Landgericht! Die Polizei bestätigt einen Einsatz am Gebäudekomplex an der Nymphenburger Straße. Offenbar besteht jedoch keine Gefahr, es hat sich wohl um eine leere Drohung gehandelt.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Gebäudekomplex in der Nymphenburger Straße.
Sven Hoppe/dpa Der Gebäudekomplex in der Nymphenburger Straße.

München - Laut Polizei fand am Freitagmittag ein Einsatz am Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße statt.

Demnach hat es eine Bombendrohung gegen das Gericht gegeben. Laut Polizei ist im Strafjustizzentrum gegen 11 Uhr eine E-Mail mit der Drohung eingegangen. Nach AZ-Informationen schrieb der unbekannte Absender darin, dass um 11.45 Uhr eine Bombe, versteckt in einer Tasche, im Gerichtsgebäude per Fernzünder betätigt werden soll.

Polizei mit Großaufgebot vor Ort

Doch es blieb bei einer leeren Drohung: Eine Explosion zum besagten Zeitpunkt blieb nämlich aus. Die Polizei war zuvor mit einem Dutzend Streifenwagen vor Ort, kontrollierte das Gebäude, konnte allerdings nichts finden. Das Gebäude wurde nicht geräumt. Hinweise auf eine konkrete Gefährdung ergaben sich nicht, gegen 12.50 Uhr war der Polizeieinsatz wieder beendet. Vor Ort waren über 40 Polizisten sowie Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst.

In dem Gebäude in der Nymphenburger Straße sitzen das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Münchner Staatsanwaltschaft.

Anzeige für den Anbieter X über den Consent-Anbieter verweigert

Lesen Sie auch: Zweitwohnsitz-Steuer - Münchner Ehepaar klagt über Abzocke

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.