Bombenanschlag auf den Verfassungsschutz geplant?
München - Er ist kein Salafist, er wollte keine Bomben bauen, hatte nie vor, einen Sprengstoffanschlag zu begehen, und überhaupt dürfe das Gericht die Aussagen seines Mandanten bei der Polizei nicht verwerten, weil dieser nicht ausreichend über seine Rechte aufgeklärt wurde.
So argumentiert Strafverteidiger Adam Ahmed zum Prozessauftakt am Dienstag. Sein Mandant, Nidal A. (29), soll sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht haben. Die Polizei fand bei einer Durchsuchung im September 2017 unter anderem Schwefelsäure, Metallkugeln, Feuerwerkskörper, Werkzeug – und eine handschriftliche Anleitung.
Die Anleitung mit der Überschrift "Herstellen von Creme" eignete sich zwar laut Anklage nicht zur Creme-Herstellung, entsprach dafür "eins zu eins" einem Propagandavideo des IS zum Bombenbau.
In Chatgruppe Bombenbau und Absicht eines Anschlags angekündigt
Ist der vorbestrafte Nidal A. – er sitzt in anderer Sache derzeit in U-Haft – also ein islamistischer Bombenleger? Laut Anklage der Generalstaatsanwaltschaft soll er im Juli 2017 in einer Telegram-Chatgruppe angekündigt haben, er wolle "Spione" und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes töten. Die Unterhaltung war beim Bundesamt für Verfassungsschutz mitgelesen worden. Wenige Tage später habe er dann in derselben Gruppe in englischer Sprache um technische Unterstützung beim Bau einer Bombe gebeten.
Es ist ein holpriges Verfahren. Der erste Prozess in der Sache musste noch vor dem Urteil wieder abgebrochen werden. Jetzt also der zweite Anlauf. Aber die Probleme sind geblieben. So ist immer noch unklar, ob die problematischen Aussagen von Nidal A. in dem Chat gesichert werden konnten.
Anträge des Verteidigers scheitern vor Gericht
Verteidiger Ahmed beantragt am Dienstag erneut, dass der Verfassungsschutz-Mitarbeiter vor Gericht erscheint, der die Aussagen entdeckt hat. Das lehnt das Bundesinnenministerium ab. Die Offenlegung der Methodik würde zu einem Nachteil für das Wohl des Bundes führen. Aber um die Methodik gehe es ihm doch gar nicht, wendet Ahmed ein. Gleichwohl lehnt das Gericht seinen Antrag ab.
Ahmed kritisiert außerdem, dass er zu spät über einen Termin beim Haftrichter informiert wurde. Daher dürften sowohl Aussagen, die der Angeklagte damals gemacht hatte, als auch mehrere Beweisstücke nicht im Verfahren verwendet werden, findet er. Doch auch mit diesem Antrag scheitert der Anwalt des 29-Jährigen.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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