Blau oder schwarz? Streit um Luxus-Uhrenarmband landet vor Gericht
München - Blau oder schwarz - vor dem Amtsgericht München wurde aus dieser Stilfrage Ende Juli ein handfester Rechtsstreit: Ein Münchner Internetkäufer hatte auf einer bekannten Plattform ein Uhrarmband für eine Luxusuhr erstanden, das seiner Auslegung nach dunkelblau, in der Beschreibung des Verkäufers aus Gladbeck allerdings ausdrücklich schwarz war.
Freundin des Verkäufers bürgt für schwarzes Band
Beide Parteien führten Zeugen an, die ihre Positionen stützten: Die Freundin des Verkäufers behauptete, dass garantiert ein schwarzes Armband verschickt worden sei, der Hannoveraner Uhrmacher, der es für den Käufer an die Uhr montieren sollte, bezeugte, dass ihm ein dunkelblaues Band zugegangen sei.
Bei künstlichem Licht sei ihm trotz seiner Rot-Grün-Schwäche aufgefallen, dass das Ziffernblatt und das Band nicht dieselbe Farbe gehabt hätten. Bei Tageslicht sei dann trotz gewisser Farbchangierungen der Fehler klar zutage getreten.
Der Verkäufer wiederum weigerte sich, ein vermeintlich navyblaues Band zurückzunehmen, da es nicht dem Band entspreche, das er versendet habe.
Rot-grün-blinder Uhrmacher bezeugt blaues Band
Welche Farbe das Band tatsächlich hatte, konnte vor Gericht nicht abschließend geklärt werden: Der Kläger - der als einziger der vier Beteiligten in München wohnte - hatte nämlich seinen Heimflug zum Verhandlungstermin verpasst.
Er hatte nach dem Einchecken auf dem Flughafen seinen Geldbeutel verlegt; während der Suche hob das Flugzeug ohne ihn ab. Das strittige Band trug er noch in der Tasche.
Geldbeutel vermisst: Kläger verpasst Flieger
Nach Meinung der Richterin war deshalb auch der Sachverhalt nicht abschließend aufzuklären - sie stellte eine so genannte non-liquet-Situation fest, bei der die Wahrheit im Dunkeln bleibt und die Beweislast für den Mangel zu Lasten des Klägers geht, der aber rechtsschutzversichert war.
Dies wiederum sollte sich als vorausschauend erweisen: Der Schaden lag ursprünglich bei 318 Euro für das Uhrarmband plus Versandkosten. Die Auslagen allerdings, etwa für die Reisekosten von Zeugen und Gegenparteien, lagen um ein Vielfaches höher.
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