Bis zu 10.000 Euro Strafe: Die Hunde-Regeln

Nach der  Beißattacke werden Forderungen nach einem Hundeführerschein laut. Die Stadt belohnt das mit einem Steuerrabatt. Keine Toleranz gibt's dagegen bei verbotenen Hunderassen.
Julia Lenders |
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Nach der  Beißattacke werden Forderungen nach einem Hundeführerschein laut. Die Stadt belohnt das mit einem Steuerrabatt. Keine Toleranz gibt's dagegen bei verbotenen Hunderassen.

München -
Der Stadtrat hat beschlossen, die Hundesteuer für ein Jahr zu erlassen – und zwar den Haltern, die einen Hundeführerschein machen. Grünen-Rat Florian Vogel: „Da mit dem Hundeführerschein Kosten von etwa 100 Euro verbunden sind, bildet eine einmalige Befreiung von der Hundesteuer, in München 100 Euro im Jahr, einen geeigneten Anreiz, sich der Prüfung zu unterziehen.“ Auch wer einen Tierheim-Hund nimmt, soll befreit werden.

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Knallhart verfährt die Stadt dagegen mit gefährlichen Kampfhund-Rassen. Sie sind in München strickt verboten. Als Kampfhunde der „Klasse 1“ gelten: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in München grundsätzlich nicht gehalten werden.

Als „Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften“ gehören zur „Klasse 2“: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Presa Mallorquin, Rottweiler. Für diese Tiere braucht’s ein „Negativzeugnis“.

Bei sehr jungen Hunden müssen die Halter zunächst ein befristetes Zeugnis beantragen. Dann, wenn das Tier älter als 18 Monate ist, muss ein Sachverständigengutachten vorgelegt werden. Wenn darin nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität hat, gilt er nicht mehr als Kampfhund.

 

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Hundehalter, die nicht aus München sind und Kampfhunde bei ihrem Stadtbesuch dabei haben, müssen diese ständig anleinen. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. Wird ein Kampfhund in München ohne Genehmigung gehalten, kann das bis zu 10.000 Euro kosten. Dies gilt auch bei Hunden der Klasse 2, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.

 

Die Landshauptstadt München hat die Möglichkeit, bei aggressiven Hunden, ganz unabhängig von Größe und Rasse, Anordnungen zu treffen. SIe kann einen Leinenzwang oder Gittermaulkorbzwang für diese Hunde erlassen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) kann Haltern ihren Hund auch wegnehmen.

 

 

 

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