BGH mildert Mord-Urteil im Münchner Feringasee-Prozess

Im sogenannten Feringasee-Prozess mildert das BHG in Karlsruhe das Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2018.
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Der BGH hat den Schuldspruch abgeschwächt. (Symbolbild)
dpa Der BGH hat den Schuldspruch abgeschwächt. (Symbolbild)

München/Karlsruhe - Knapp ein Jahr nach dem Ende des Münchner Feringasee-Prozesses um eine verbrannte Leiche hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch gegen den verurteilten Mörder abgeschwächt. Die besondere Schwere der Schuld entfällt, wie der BGH am Mittwoch in Karlsruhe auf Anfrage bestätigte. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet. Die weitergehende Revision wurde allerdings als unbegründet verworfen.

BGH mildert Schuldspruch in Mordprozess

Das Landgericht München I hatte im Dezember 2018 einen damals 33 Jahre alten Mann wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte gestanden, seine Freundin umgebracht und ihre Leiche am Feringasee bei München verbrannt zu haben, dies aber vor Gericht als Unfall bezeichnet.

Die Kammer folgte ihm nicht und verurteilte den einst erfolgreichen Manager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke zu lebenslanger Haft und stellte eben auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wäre es so gut wie ausgeschlossen gewesen, dass der Mann vorzeitig nach 15 Jahren freikommt. Diesen Aspekt kippte der BGH aber nun.

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