Beziehungstat: Gericht verurteilt Mörder von Gern zur lebenslanger Haftstrafe
München - Lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes. Das Urteil ist gesprochen, die Richter der 2. Strafkammer haben den Gerichtssaal bereits wieder verlassen. Da fasst sich eine ältere Frau im Zuhörerraum ein Herz und geht vor zur Anklagebank. Keiner hindert sie, es ist die Mutter von Robin L. (43). Der verurteilte Mörder stemmt sich aus seinem Rollstuhl hoch – und umarmt sie lange.
Robin L. stürzt sich aus dem Fenster, überlebt aber schwer verletzt
Trost kann nicht nur Robin L. gut gebrauchen. Sondern vor allem die Angehörigen seines Opfers. Der Nachhilfelehrer hatte im Prozess gestanden, dass er seine Ehefrau Sylvia Z. in der gemeinsamen Wohnung in Gern umgebracht hat. Danach stürzte er sich in Selbstmordabsicht aus dem Fenster des Hauses. Er verlor ein Auge, überlebte aber schwer verletzt. Seitdem sitzt er im Rollstuhl.
An den Tathergang am 13. April 2016 hat Robin L. nur noch eine bruchstückhafte Erinnerung. An einzelne Bilder konnte er sich aber noch erinnern, berichtet der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann in seiner Urteilsbegründung.
Ihr letzter Atemzug hat sich in das Gedächtnis des Täters eingebrannt
So wisse der Mann noch wie er seiner nichtsahnenden Frau im Flur der Wohnung mit der Weinflasche auf den Kopf geschlagen habe, auch der letzte Atemzug von Sylvia Z. hat sich in seine Erinnerung eingebrannt. Auch wenn sich Robin L. an Einzelheiten nicht erinnert: Das Gericht sah es wohl auf Grund der Verletzungen des Opfers als erwiesen an, dass der Ehemann der Verletzten noch mindestens fünf, vielleicht sogar zwölf Mal gegen den Kopf trat oder schlug. "Wahrscheinlich getreten", glaubt Riedmann. Dann habe der Täter schließlich ein Messer aus der Küche geholt und 35 Mal zugestochen. Das Opfer verblutete.
Eine Handlung im Affekt schloss das Schwurgericht aus. Aus einem einfachen Grund: Kurz vor der Tat hatte Robin L. noch im Internet die Suchanfrage "weinflasche voll kopf kaputt" gestellt. Das Gericht geht daher von Heimtücke und einem "Tötungsvorsatz schon beim ersten Schlag" aus.
Sylvia Z. war vollkommen arglos an diesem Morgen. Riedmann: "Sie konnte sich nicht wehren, sie hat sich nicht gewehrt."
Sein Motiv: Am Vorabend hatte seine Frau angekündigt, vorübergehend zu ihrer Mutter ziehen zu wollen. Die Beziehung zu dem beruflich eher erfolglosen Mann hatte die beruflich erfolgreiche Frau als immer einengender empfunden. So musste sie kurz davor auf einer Australienreise mit ihrer Familie zwei bis drei Mal täglich mit ihrem zurückgebliebenen Mann telefonieren.
Sylvia Z. soll deshalb auch geweint haben. Mutter und Bruder des Opfers schilderten als Zeugen ansonsten eine gute Ehe. MIt einer Einschränkung: Robin L. litt an Panikattacken, hypochondrischen Störungen und einer Depression.
Trotz der psychischen Erkrankungen erkannte das Gericht keine verminderte Schuldfähigkeit. Der Richter betonte, es bestehe "kein kausaler Zusammenhang mit der Tat". Der Angeklagte sei wütend gewesen, nur deshalb habe er seine Frau angegriffen. Sollte Robin L. gehofft haben, dass sein schlechter Gesundheitszustand die Richter milder stimmen würde, wird er enttäuscht. Richter Riedmann: "Die schweren Verletzungen können nicht dazu führen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe verkürzt wird."
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