Betrunkener zeigt Polizisten seinen nackerten Hintern

Im vergangenen Sommer rastet ein betrunkener an einer Tankstelle komplett aus, weil ihm der Tankwart keinen Alkohol verkaufen wollte. Als die Polizei kommt, begnet der Mann den Beamten mit wüsten Beleidigungen.
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Der Betrunkene zeigte den Polizeibeamten sein nacktes Hinterteil. (Symbolbild)
imago/dpa Der Betrunkene zeigte den Polizeibeamten sein nacktes Hinterteil. (Symbolbild)

Im vergangenen Sommer rastet ein Betrunkener an einer Tankstelle komplett aus, weil ihm der Tankwart keinen Alkohol verkaufen will. Als die Polizei kommt, begegnet der Mann den Beamten mit wüsten Beleidigungen. Das Amtsgericht verurteilte den Mann nun zu zwei Wochen Dauerarrest.

München - „Hurensohn", „Fick deine Mutter". Schon der Tankstellenmitarbeiter einer Tankstelle am Mittleren Ring wurde von dem 21-Jährigen aufs übelste beschimpft. Und das alles nur, weil er dem offensichtlich Betrunkenen keinen Alkohol verkaufen wollte. Der Mann war so wütend, dass er auch noch eine Wodka-Flasche auf dem Boden zerdepperte. Obwohl der Betrunkene die Wodka-Flasche bezahlte, rief der Tankwart die Polizei - aus Angst vor weiteren Randalen.

Als ihn die uniformierten Polizeibeamten kontrollieren wollten, weigerte sich der Mann Angeben zu seiner Person zu machen und streckte den Polizisten stattdessen sein nacktes Hinterteil entgegen, kommentiert mit den Worten: „Das halte ich von euch" und „Vor euch kusche ich nicht“.

Lesen Sie hier: Polizist überrascht Betrunkenen mit Sprachkenntnis

Die Polizei erteilte dem Mann einen Platzverweis für das Gelände der Tankstelle. Daraufhin entfernte er sich kurz, betrat jedoch im nächsten Moment erneut das Gelände der Tankstelle und hüpfte auf dem Tankstellengelände herum. Plötzlich rannte er ohne auf den Verkehr zu achten über die sechsspurige Fahrbahn des Mittleren Ringes. Ein Polizeibeamter nahm die Verfolgung auf, um eine Selbstgefährdung des Betrunkenen zu verhindern.

Der Polizist erreichte ihn und konnte ihn zu Boden bringen.

 

 

„Drecksau“, „Schwanzlutscher", „Pisser"

 

Der Angeklagte wehrte sich massiv und beschimpfte den Polizisten mit Worten wie „Bullenschweine", „Hurensohn", „Wichser“. Mehrfach versuchte er, mit seinem Kopf gegen den Kopf des Polizeibeamten zu stoßen und die zu Hilfe geeilten zwei weiteren Polizisten zu treten. Auf der Fahrt ins Polizeipräsidium setzte er seinen Widerstand fort.

Beim Aussteigen spuckte er einem Polizisten in dessen Gesicht. In der Zelle beleidigte er die Polizeibeamten weiterhin mit den Worten „Drecksau“, „Schwanzlutscher", „Pisser", „krasse Vergewaltiger", „Wichser" und „ihr seid alle scheiße".

Ende Dezember verurteilte das Amtsgericht München den 21-Jährigen  wegen Beleidigung, Widerstand und versuchter Körperverletzung zu einem zweiwöchigen Dauerarrest. Zusätzlich wurde der Angeklagte angewiesen, die Teilnahme an Alkoholberatungsgesprächen gegenüber dem Gericht sechs Monate lang nachzuweisen.

Das Gericht führt aus, dass „ganz sicher eine alkoholbedingte Enthemmung zugunsten des Angeklagten anzunehmen ist. Zugunsten des Angeklagten wirkt ferner, dass er sich der Alkoholproblematik bewusst ist und sich in entsprechender Beratung und Behandlung befindet.“

Lesen Sie hier: Betrunkener rastet aus: Pöbeleien, Beleidigung, Verleumdung

Zu Lasten des Angeklagten hat das Gericht im Strafmaß berücksichtigt, dass er bereits mehrfach vorbestraft ist. „Auch ist zu sehen, dass der Widerstand beharrlicher Natur über einen längeren Zeitraum gewirkt hat und deutliches Gewicht hatte.“

Das Gericht weiter: „Um dem Angeklagten das Unrecht vor Augen zu führen und ihm klarzumachen, für dieses Unrecht auch einstehen zu müssen, hat es 2 Wochen Dauerarrest angeordnet.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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