Betrugsprozess um erschlichenen Mobilfunk-Vertrag: Unschuldig angeklagt

34-Jähriger soll mit einem Komplizen einen Mobilfunk-Vertrag erschlichen haben.
John Schneider
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Ein mutmasslicher Mobilfunkbetrüger wurde vom Gericht freigesprochen. (Symbolbild)
Ein mutmasslicher Mobilfunkbetrüger wurde vom Gericht freigesprochen. (Symbolbild) © Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

München - Diebe, die sich als Handwerker ausgeben, sind ein bekanntes Phänomen. Die falschen Klempner, Dachdecker oder Elektriker verschaffen sich unter einem Vorwand Zugang zu den Wohnungen ihrer Opfer, um diese dann zu durchsuchen und Wertgegenstände mitgehen zu lassen. Eine neue Variante der Kriminalität an der Haustür wird gestern am Amtsgericht verhandelt. Ein 34-Jähriger muss sich wegen Betruges verantworten.

Falsche Mobilfunktechniker

Der Fall: Zwei Männer klingelten am 11. Dezember 2019 bei einer Frau in der Landshuter Allee. Die 37-Jährige öffnete. Der 34-Jährige und sein Komplize gaben sich laut Anklage ihr gegenüber als Techniker eines Mobilfunkanbieters aus. Sie müssten eine Buchse überprüfen, erklärten die beiden.

Dann ließen sie ihr Opfer eine angebliche Bestätigung der Überprüfung unterzeichnen. In Wirklichkeit sei das aber ein Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter gewesen.

Die Frau fühlte sich getäuscht und erstattete bei einer Polizeiinspektion Strafanzeige. Ihrer Aussage nach war ihr der TV-, Internet- und Handyvertrag untergejubelt worden. Der Schaden beläuft sich laut Anklage auf 960 Euro.

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Vertrag untergejubelt?

Doch was die 37-Jährige damals bei der Polizei gesagt hatte, unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von ihrer Aussage gestern vor Gericht. Nun berichtet sie überraschend, dass sehr wohl von einem Internetzugang und der kostenpflichtigen Lieferung einer Box die Rede war. Und dass sie selber ihre Bankdaten angegeben hatte. Den 34-Jährigen erkennt sie zu allem Überfluss auch nicht wieder.

Amtsrichter Stefan Vollath bleibt da nicht viel anderes übrig als den Mann auf der Anklagebank freizusprechen. Dem Opfer rät er beim nächsten Mal besser darauf zu achten, was es unterschreibt.

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