Betrug: Tropenmediziner (63) vor Gericht

Der Arzt hat Laborleistungen abgerechnet: Weil er dabei aber gegen die Gebührenordnung verstoßen hat, muss sich der Mediziner wegen Betruges vor Gericht verantworten. Er ist sich keiner Schuld bewusst.
J. Menrad, J.Schneider |
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Der Angeklagte Arzt vor Gericht.
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München - Dr. med Karl T. (63, Name geändert) ist sich keiner Schuld bewusst: „Ich dachte, die Bundesärztekammer käme mal auf mich zu. Aber wenn ich gewusst hätte, dass das strafrechtlich relevant ist, hätte ich das nicht gemacht.“ Mit „das“ spielt Karl T. auf Abrechnungen von Laborleistungen bei der Krankenkasse an, die laut Staatsanwaltschaft den Straftatbestand des Betruges erfüllen.

Karl T. habe seinen Privatpatienten Laborleistungen berechnet. Doch das dürfe er laut GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nur, wenn er selber die Leistung erbracht hätte. Der Mediziner hatte die Analysen aber von einem Münchner Labor erstellen lassen. Der Schaden soll sich auf knapp 60 000 Euro belaufen. Karl T. habe davon über 32 000 Euro für sich behalten.

Sein Verteidiger Stephan Tschaidse hatte in seiner Erklärung eingangs des Prozesses erklärt, dass sein Mandant davon ausgegangen sei, „dass das zulässig ist“. Den Patienten sei auch kein Schaden entstanden. Sie hätten dieselbe Gebühr wie bei Karl T. auch den Laboren für ihre Analysen bezahlen müssen.

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Die Vertragssituation zwischen Ärzten und Patienten passe nicht, kritisierte Tschaidse die Gesetzeslage. Zwischen Patienten und Laboren gebe es keine Verträge und doch sollen Privatpatienten direkt Laborrechnungen bezahlen.
Richterin Susanne Laufenberg zeigte zwar Verständnis für den Angeklagten. Freisprechen könne sie ihn aber wohl nicht, erklärte sie zum Prozessauftakt am Dienstag. Der Angeklagte habe eindeutig gegen die Gebührenordnung für Ärzte verstoßen.

Ein weiteres Argument des Verteidigers ließ sie ebenfalls nicht gelten: Dass ein Labor Extra-Rechnungen an Patienten schreibt, sei inzwischen „ganz normal“, weiß die Juristin aus eigener Erfahrung. Der Prozess gegen Karl T. ist nur eines von vielen Verfahren gegen Ärzte, die Laborleistungen betrügerisch abgerechnet haben sollen. Das erste von etwa 450 Verfahren endete im Frühjahr mit einem Schuldspruch. Die angeklagte Ärztin kam aber mit einer Geldstrafe davon.

Der Prozess gegen Karl T. wird fortgesetzt.

 

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