Betrügerin kassiert 30.000 Euro von ihrem Opfer (82) – dreieinhalb Jahre Haft

Die Angeklagte (31) wird vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von 41 Monaten verurteilt.
John Schneider
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Symbolbild zum Thema Trickbetrug.
Symbolbild zum Thema Trickbetrug. © IMAGO/Fotostand / K. Schmitt (www.imago-images.de)

München - Sie fungierte als Abholerin für eine polnische Bande, die sich darauf spezialisiert hatte, mit sogenannten Schockanrufen ihre Opfer dazu zu bringen, große Geldmengen zu übergeben. Iris D. (31, alle Namen geändert) wurde deswegen jetzt vom Amtsgericht zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

So agieren die Telefon-Betrüger

Der Modus Operandi der Betrüger: Drei oder vier Täter vom sogenannten Keiler, der bei den Opfern anruft über den Logistiker, der die Abholung organisiert bis zum Abholer arbeiten perfekt abgestimmt. Über Handys sind die Täter in ständiger Verbindung miteinander.

Der Keiler gibt sich dabei als Polizist oder naher Verwandter aus, und erklärt den Opfern, dass eine akute Notlage vorliegt. Meist geben die Betrüger an, dass sich ein schwerer Autounfall ereignet habe, der von dem Angehörigen selbst verursacht wurde. Die Zahlung einer hohen Summe sei unabdingbar, da sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden. Die meist älteren Opfer sind mit der Situation überfordert und zahlen.

Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien: So können Sie helfen

Das Erdbeben in der Türkei und Syrien forderte bereits über 40.000 Todesopfer, unzählige Menschen sind verletzt, verloren zudem ihr gesamtes Hab und Gut. Wer spenden möchte, kann dies unter anderem beim speziellen Spendenkonto der Stadt München tun:

Überweisungen an die Stadtsparkasse München  |  IBAN DE86 7015 0000 0000 2030 00  |  Verwendungszweck "Erdbebenhilfe"

Angeblicher Polizist fordert Kaution

Im Fall von Ida T. rief ein "Polizist" an und übergab das Telefon dann einem vermeintlichen "Enkel" der 82-Jährigen. Der täuschte ihr am Telefon vor, dass er wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem 22-jährigen Radfahrer in Untersuchungshaft genommen werden solle, wenn er nicht eine vom Staatsanwalt zu bestimmende Kaution hinterlege.

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Die Geschädigte übergab die geforderte Kautionssumme in Höhe von 30.000 Euro an die Abholerin, die damit verschwand.

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2 Kommentare
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  • Futurana am 10.02.2023 08:25 Uhr / Bewertung:

    Die Abholerin war ja nicht die Drahtzieherin. Sie ist ein kleines Rädchen im Gesamtgetriebe.

  • Knoedel am 10.02.2023 07:22 Uhr / Bewertung:

    41 Monate Haft. Macht dann netto ca. 2 Jahre. Nicht wirklich abschreckend. Da versagt die Justiz. Ich würde bei solchen hinterhältigen Verbrechen mit mind. 8 Jahren netto anfangen. Und wenn das dann nicht hilft dann 12 Jahre usw. bis das die Verbrecher abschreckt.

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