Betretungsverbote: Die Polizei schadet sich auch selbst

AZ-Chefreporterin Nina Job über die Kontrollen im Englischen Garten.
von  Nina Job
Mit dem Polizeiaufgabengesetz darf die bayerische Polizei in die Rechte unbescholtener Bürger eingreifen.
Mit dem Polizeiaufgabengesetz darf die bayerische Polizei in die Rechte unbescholtener Bürger eingreifen. © Sven Hoppe/dpa/AZ-Montage

München - Zehntausende haben vor der Landtagswahl 2018 gegen das neue Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG, demonstriert. Weitgehend vergeblich.

Jetzt erleben wir mit Zutrittsverboten im Englischen Garten, wie sehr die Polizei in die Rechte unbescholtener Bürger eingreifen kann – und das auch nutzt. Sie verbietet jungen Männern, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, den Abend auf einer Wiese zu verbringen und mit Freunden friedlich ein Bier zu trinken. Es könnte ja sein, dass sie Randale machen. Es könnte!

Natürlich will niemand Bilder wie aus Stuttgart oder Frankfurt auch in München – außer vielleicht den Krawallmachern. Aber ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht zu stellen, ist sicher keine Lösung.

Solch überzogene Maßnahmen provozieren Proteste, Beleidigungen und Aggressionen. Weil sie nicht vermittelbar sind. Letztlich schadet die Polizei sich damit auch selbst.

Lesen Sie hier: Verweigerten Polizisten wegen Hautfarbe Zutritt zum Englischen Garten?

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