Berufung um hetzerische "Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Freispruch und Geldstrafe

Die beiden Angeklagten der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" kommen nach dem Berufungsprozess besser weg: Einer wird freigesprochen, der andere muss doch nicht ins Gefängnis.
AZ/dpa |
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Ein hetzerisches Wahlplakat der Splitterpartei "III Weg" hängt über einem Plakat der Grünen.
Ein hetzerisches Wahlplakat der Splitterpartei "III Weg" hängt über einem Plakat der Grünen. © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

München - Im Berufungsprozess um "Hängt die Grünen"-Plakate der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg hat das Landgericht München einen der beiden Angeklagten freigesprochen. Der andere Angeklagte muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Euro bezahlen, wie das Gericht am Dienstagabend mitteilte.

In der ersten Instanz war der nun freigesprochene 42-Jährige noch zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Rechtskräftig sind die beiden Urteilssprüche noch nicht.

Das Landgericht habe sich nicht davon überzeugen können, dass der 42-Jährige an der Anbringung der Plakate beteiligt gewesen sei, hieß es. Dies sei aber "ein Freispruch 2. Klasse".

Beim erneut verurteilten 66-Jährigen ging das Gericht dagegen von Volksverhetzung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Billigung von Straftaten aus. Der Mann – damals Vorsitzender der Partei – sei mit verantwortlich dafür, dass während des Bundestagswahlkampfes 2021 in Bayern insgesamt 20 Plakate der Kleinstpartei mit dem Spruch aufgehängt worden seien. Da der Mann nach dem Abhängen der Plakate durch die Behörden deren "umgehende Wiederaufhängung" gefordert habe, sei ausgeschlossen, dass diese ursprünglich ohne seine Beteiligung aufgehängt worden seien.

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Landgericht München: "Eindeutiger Gewaltaufruf"

Erst vor wenigen Tagen verurteilte das Amtsgericht Zwickau ebenfalls einen Funktionär des III. Weges im Zusammenhang mit den Plakaten, die auch in Sachsen aufgehängt worden waren. Dort hatte die Verteidigung argumentiert, dass Grün auch die Farbe des III. Weges sei und der Spruch verschiedene Deutungen zulasse – allerdings ohne Erfolg.

Das Landgericht München erklärte nun, die Plakate bezögen sich eindeutig auf Anhänger der Partei die Grünen und seien ein "eindeutiger Gewaltaufruf bis hin zum Tötungsdelikt". Hinweise darauf, dass die Aufforderung nicht ernst gemeint gewesen sei, gebe es nicht.

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10 Kommentare
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  • TheBMW am 29.03.2023 18:32 Uhr / Bewertung:

    Wo ist denn grundsätzlich die Ausgewogenheit? "Grüne hängen" ist strafbar, AfD-Politikern auf Plakaten nasenbreite Bärte anmalen ist nicht strafbar, Polizisten "ACAB" hinterher rufen oder dies irgendwo hinschmieren ist strafbar, "Soldaten sind Mörder" rumbrüllen/-schmieren nicht...

  • tutwaszursache am 30.03.2023 09:08 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von TheBMW

    Dazu aufrufen, Leute aufzuhängen ist für Sie äquivalent dazu, ihnen Bärte anzumalen? Sind Sie sich sicher, dass Sie Ihren moralischen Kompass in den letzten 50 Jahren schonmal zur Wartung gebracht haben?

  • TheBMW am 30.03.2023 11:13 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursache

    Oh mei, nix kapiert, aber gleich die Nazi-Keule schwingen

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