Berliner Mietendeckel gekippt: Münchner Rathaus-Opposition "glücklich"

München - Das Verfassungsgerichtsurteil zum Berliner Mietendeckel stößt bei der FDP/Bayernpartei im Münchner Rathaus auf Wohlwollen.
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stimmt mich glücklich, die Richter zeigen hier eindeutig eine Kompetenzüberschreitung auf, die sich die grün-rote Stadtratsmehrheit bekanntermaßen auch für München gewünscht hätte", so Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Fraktionsvorsitzender. "Spätestens jetzt ist es an der Zeit, dass die Münchner Stadtregierung von ihrem hohen Ross kommt und mit uns und den anderen Fraktionen gemeinsam an guten Lösungen für mehr Wohnraum arbeitet", fordert Hoffmann.

Bayerisches Volksbegehren "Mietenstopp" nun hinfällig
Gleichzeitig bedeutet das Urteil auch das Aus für das bayerische Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp. Stattdessen will die Initiative sich jetzt darauf konzentrieren, einen Mietenstopp auf Bundesebene zu erreichen, wie sie am Donnerstag mitteilte.
"Ein enttäuschendes Urteil", sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße.
Auch in Bayern war das Volksbegehren gescheitert
Mit der Entscheidung herrsche nun Klarheit für das bayerische Volksbegehren, hieß es von der Initiative. Bei einer anderen Entscheidung hätte man beim Innenministerium darauf gedrungen, mit dem Volksbegehren weitermachen zu können, dies sei nun aber hinfällig. Stattdessen brauche es jetzt eine bundesweite Lösung – das Problem hoher Mieten sei mit dem Urteil ja nicht aus der Welt.
Im Oktober 2019 war das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" in Bayern gestartet, um die immer weiter steigenden Mieten etwa in München zu bekämpfen. Bis Februar 2020 sammelten die Initiatoren knapp 52.000 Unterschriften, viele davon auch in München.
Vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof scheiterte das Volksbegehren dann aber: Die Richter wiesen es ab – mit einer ähnlichen Begründung, die nun auch das Bundesverfassungsgericht gefällt hat: Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig. Hinter dem Volksbegehren in Bayern standen maßgeblich der Mieterverein, die SPD und die Linke.