Beim Gesundheits-Check: HIV-Zwangstest für Flüchtlinge
München - Anonym, freiwillig und durchgeführt in einem geschützen Raum – so laufen HIV-Tests in Bayern normalerweise ab. Nicht für Flüchtlinge. Sie werden bei ihrer Erstuntersuchung auf HIV getestet, ob sie wollen oder nicht. Aids-Hilfe und Ärzte sind empört.
„Bayern ist das letzte Bundesland, das Flüchtlinge zwangsweise auf HIV testet“, kritisiert Sylvia Urban von der Deutschen Aids-Hilfe. In anderen Bundesländern setzen die Verantwortlichen auf Aufklärung und freiwillige Tests.
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In Bayern werden neu registrierte Flüchtlinge innerhalb von drei Tagen erstuntersucht. Ohne Untersuchung dürfen sie nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden.
Zur Routine der Amtsärzte gehört es, Blut abzunehmen und es auf HIV und Hepatitis zu testen. Laut Recherchen der Bayerischen Rundfunks wird dies den Asylbewerbern jedoch nicht ausreichend erklärt. Auch mit den Ergebnissen werden sie alleine gelassen. Wer einen positiven Bescheid bekommt, erhält nicht automatisch Zugang zu spezialisierten Ärzten oder einer angemessenen Langzeit-Therapie.
Nach ihrem positiven HIV-Befund würden Flüchtlinge auf die Landkreise verteilt und von Beratungsangeboten abgeschnitten, kritisierte Antje Sanogo von der Münchner Aidshilfe bereits im Sommer auf ihrer Website.
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Ebenfalls umstritten: Obwohl die Testergebnisse anonym sein sollten, tauchen sie im Informationssystem der Polizei auf. Infizierte Asylbewerber haben dort den Zusatz „anst.“ für „ansteckend“. Das sei stigmatisierend und unsinnig, sagt die Aids-Hilfe. Im täglichen Umgang sei Aids nicht ansteckend.
Ministerium wehrt sich gegen die Vorwürfe
Die Bayerische Regierung wehrt sich gegen die Vorwürfe. In einer Stellungnahme gegenüber dem BR erklärt das zuständige Gesundheitsministerium, dass freiwillige Aufklärung für die Gesundheitsämter einen sehr hohen Aufwand bedeuteten. Durch die Tests wolle man die Asylbewerber „vor gesundheitsgefährdendem Verhalten“ schützen. Dass Flüchtlinge beim HIV-Test um ihr Einverständnis gebeten werden müssen, sei gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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