Befangenheitsantrag: Wohlleben lehnt erneut Richter ab
München - Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben hat erneut die Richter im NSU-Prozess abgelehnt. In einem neuen Befangenheitsantrag vom Donnerstag wirft er dem Gericht vor, ihm ein Grundrecht zu verweigern. Außerdem messe das Gericht mit zweierlei Maß und bewerte gleiche Umstände bei einem seiner Mitangeklagten milder als bei ihm.
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Mit seinem Antrag reagierte Wohlleben auf den Gerichtsbeschluss vom Vortag, ihn nicht aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Das Gericht hatte dies damit begründet, Wohllebens Einlassungen seien teilweise unglaubwürdig und überdies erst nach langem Schweigen gekommen. Sein Verteidiger Olaf Klemke entgegnete, das Gericht verstoße gegen den "Grundsatz der Aussagefreiheit des Angeklagten".
Das Gericht hatte seinen Beschluss außerdem damit begründet, dass eine Freilassung wegen des "Haftgrunds der Schwerkriminalität" nicht infrage komme. Im Falle des mitangeklagten Carsten S., dem wie Wohlleben die Beschaffung der Mordwaffe vom Typ "Ceska" vorgeworfen wird, mache das Gericht diese Vorschrift nicht geltend. Carsten S. ist auf freiem Fuß.
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Nach der Verlesung des Antrags wurde der NSU-Prozess zunächst unterbrochen. Hauptangeklagte in dem Verfahren ist Beate Zschäpe, der vor allem die neun rassistisch motivierten Morde des NSU zur Last gelegt werden.
Gericht plant schon bis 2017
Der Münchner NSU-Prozess wird voraussichtlich nicht in diesem Jahr zu Ende gehen. Wie am Donnerstag am Rande der Verhandlung bekannt wurde, bereitet das Gericht derzeit weitere Termine vor. Gerichtssprecherin Andrea Titz bestätigte, dass der Senat vorsorglich bis zum 12. Januar 2017 plane. Bisher reichen die Termine bis zum 1. September 2016. Die neuen Termine würden derzeit noch mit den Prozessparteien abgestimmt. Der Münchner Prozess läuft bereits seit Mai 2013.
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