Bayerns Justizministerin Merk sagt Nebenklägern Entschädigung zu

Die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung, den NSU-Prozess zu verschieben, ist laut Beate Merk zu aktzeptieren. Aber einen finanziellen Ausgleich werde es in jedem Fall geben. Wer ihn zahlen soll
von  dpa
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU).
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU). © Martha Schlüter

München - Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat den Nebenklägern nach der Verschiebung des NSU-Prozesses Entschädigungen zugesagt.

Sie bedauere die Verlegung des NSU-Verfahrens wegen der Konsequenzen für die Opfer, erklärte Merk am Dienstag. „Einen finanziellen Ausgleich wird es in jedem Fall geben.“ Der Ausgleich werde aus dem Justizhaushalt gezahlt.

Viele Nebenkläger hatten nach Angaben ihrer Anwälte Fahrkarten oder Flüge für den ursprünglich am Mittwoch geplanten Prozessbeginn gekauft und teils auch Hotels reserviert oder Urlaub genommen. Der Senat hatte das Verfahren aber nach wochenlangem Streit um die Presseplätze am Montag überraschend um knapp drei Wochen verschoben.

Merk betonte, die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung sei zu akzeptieren. „Sie bedeutet aber für viele der Opfer zusätzliche Belastungen.“ Wichtig sei nun, dass die Opfer und ihre Angehörigen hinreichend informiert würden und ihnen Hilfe bei Bewältigung der finanziellen Folgen der Entscheidung angeboten werde. 

Damit schließt sich Merk der Ombudsfrau für NSU-Opfer der Bundesregierung, Barbara Johns, an: Auch sie hat am Dienstag eine Entschädigung gefordert.

 

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