AZ-Kommentar zum Diesel-Streit, zur CSU und zum Rechtsstaat
Eine Causa, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss: Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) sinniert darüber, ob "Bayerns höchster Mandatsträger" durch Erzwingungshaft zur Räson gebracht werden kann.
Ein bislang einmaliger, rechtlich sehr interessanter und politisch hoch brisanter Vorgang. Und sicherlich noch ein Festmahl für Staatsrechtler.
Aus dem richterlichen Schreiben spricht viel Fassungslosigkeit – und auch ein bisserl Ratlosigkeit: Was tun mit einem rechtskräftig verurteilten Bundesland, das "unter dem Druck von Zwangsgeldern nicht einlenkt"? Das sich also, mal salopp gesagt, zum Ziel gesetzt hat, eben dies ganz gediegen zu ignorieren?
Diese Wurschtigkeit angesichts einfachster rechtsstaatlicher Spielregeln durch die CSU macht in der Tat fassungslos. Und ist in einer Reihe zu sehen mit fortgesetzter kreativer Rechtsauslegung, um weiterhin ungestört Klientelpolitik betreiben zu können – sei es zugunsten von Auto-Industrie und Dieselfahrern, von Tourismuswirtschaft (Riedberger Horn) oder Almwirtschaft (Wolfplan).
Alles Anzeichen, dass die Partei, die seit 61 Jahren Bayern regiert, langsam aber sicher am Ende ihrer spätfeudalen Regentschaft angekommen ist.
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