Diesel-Streit: Gericht droht Bayerns Ministerpräsident Markus Söder mit Knast

Im Diesel-Streit soll die Staatsregierung endlich Fahrverbote vorbereiten. Sonst will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof andere Seiten aufziehen.
Florian Zick |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Stau am Mittleren Ring in München.
Amelie Geiger/dpa Stau am Mittleren Ring in München.

München - So etwas hat es in Bayern noch nicht gegeben: Im Streit um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge droht führenden Landespolitikern nun tatsächlich das Gefängnis. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erwägt, gegen Mitglieder der Staatsregierung Beugehaft zu verhängen, um auf diese Weise härtere Maßnahmen zur Verbesserung der Münchner Luft erzwingen zu können.

Ganz oben auf der Zielliste der Justiz stehen Ministerpräsident Markus Söder und Umweltminister Marcel Huber (beide CSU). Die Staatsregierung habe durch ihr Handeln sehr deutlich gemacht, dass sie die Anordnung der Gerichte nicht befolgen werde, heißt es in einem Schreiben des VGH. Deshalb müsse man die Daumenschrauben nun massiv anziehen.

Justiz will sich nicht länger an der Nase herumführen lassen

Zwar ist das Verhängen von Beugehaft im deutschen Recht nicht unbedingt vorgesehen. Die Richter wollen sich deshalb zunächst Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof holen. Wie aus dem Schreiben des Verwaltungsgerichtshofs deutlich hervorgeht, verspürt die bayerische Justiz aber wenig Lust, sich weiter von der Politik an der Nase herumführen zu lassen.


Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Foto: Peter Kneffel/dpa

Tatsächlich sind alle Versuche, den Freistaat in Richtung Dieselverbote zu bewegen, bislang gescheitert. Auch zwei Zwangsgelder – zugegeben in der wenig erschreckenden Höhe von jeweils 4.000 Euro – blieben wirkungslos. (Lesen Sie hier: Luft in München wird besser - außer an zwei Orten)

Auch im Münchner Rathaus beobachtet man deshalb irritiert, wie stur sich der Freistaat gegen einschneidende Maßnahmen zur Luftreinhaltung sträubt. Denn eigentlich hatte der VGH bereits vor anderthalb Jahren ein entscheidendes Urteil gefällt. Damals entschied das Gericht, dass die Staatsregierung Dieselfahrverbote vorbereiten muss, um die erhöhten Stickoxidwerte in München schnellstmöglich zu senken.

Passiert ist in diese Richtung seitdem aber nichts. Auch nicht, nachdem das Bundesverwaltungsgericht solche Fahrverbote in einem wegweisenden Urteil Ende Februar dieses Jahres für rechtens erklärt hatte.

Florian Herrmann: Unverständlich und absurd

Im Stadtrat hält man Beugehaft gegen verantwortliche Landespolitiker in diesem Fall deshalb auch für angebracht. "Wie soll man von einfachen Bürgern schließlich Rechtstreue erwarten, wenn sich die Herrschenden nicht um rechtskräftige Gerichtsurteile scheren?", sagt etwa Florian Roth, der Fraktionschef der Grünen.

Die Staatsregierung hat nun bis einschließlich heute Zeit, um auf das richterliche Drohschreiben zu reagieren. Richtig eingeschüchtert wirkt man in der Staatskanzlei aber bislang nicht. "Wir sehen die Entscheidung des Gerichts mit großer Gelassenheit", sagt Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU).

Im deutschen Recht gebe es keinerlei Grundlage für Beugehaft gegen Politiker oder Beamte. Das Verhalten von Bayerns oberstem Verwaltungsgericht sei daher "unverständlich und absurd", so Herrmann. "Man muss sich schon sehr darüber wundern, wie das Gericht hier die Grenzen des Rechtsstaats im Übermaß auslotet", sagt er.

Hintergrund des erbitterten Dieselstreits ist Münchens derzeitiger Status als deutsche Stickoxid-Hauptstadt. Vergangenes Jahr wurden hier pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel 78 Mikrogramm von dem gesundheitsschädlichen Reizgas gemessen. Der EU-Grenzwert erlaubt eine Höchstbelastung von maximal 40.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.