Autos dürfen fotografiert werden: "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt"

Zwei Münchner sammelten Fotos von Autos, die auf Radwegen parkten. Das Gericht gab ihnen nun recht. Die Umwelthilfe ruft alle auf, ihnen nachzuahmen.
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Innerstädtische Halteverbotsschilder werden oft, manchmal aus der Not heraus, ignoriert.
Innerstädtische Halteverbotsschilder werden oft, manchmal aus der Not heraus, ignoriert. © imago/Ralph Peters

München - Über Autos, die auf Radwegen parken, haben sich zwei Münchner ziemlich geärgert. So sehr, dass sie die Falschparker fotografierten und die Bilder der Polizei schickten. Doch nicht die Falschparker bekamen Ärger mit der Justiz, sondern die verärgerten Münchner.

Falschparker in München fotografiert: Polizei reagiert mit Anzeige 

Die Polizei hatte sie beim Landesamt für Datenschutzaufsicht angezeigt. Die Männer hätten mit den Fotos gegen das Persönlichkeitsrecht der Autohalter verstoßen, lautete das Argument. Beide bekamen eine Verwarnung samt einer Gebühr von je 100 Euro. Dagegen zogen die Männer vor Gericht.

Anfang November entschied das Verwaltungsgericht in Ansbach, dass es sehr wohl zulässig war, dass die Männer Fotobeweise machten. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig - auch die Begründung des Gerichts liegt inzwischen vor.

Jürgen Resch: "Der Staat kann sich nicht hinter Datenschutz verstecken"

Für Jürgen Resch, den Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, zeigt das Urteil Grundsätzliches: "Der Staat kann sich nicht hinter Datenschutz verstecken." Das Wohl von Fußgängern und Radfahrern wiege mehr.

Jürgen Resch: "Überall dort, wo die Vollzugsbehörden bisher wegsehen, fordere ich die Bürger auf, widerrechtlich auf Geh- oder Radwegen parkende Autos fotografisch zu dokumentieren und den Behörden zu melden."
Jürgen Resch: "Überall dort, wo die Vollzugsbehörden bisher wegsehen, fordere ich die Bürger auf, widerrechtlich auf Geh- oder Radwegen parkende Autos fotografisch zu dokumentieren und den Behörden zu melden." © Holzmann

Tatsächlich stellt das Verwaltungsgericht Ansbach in seiner Begründung fest, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an eine Polizeiinspektion zum Hinweis auf eine begangene Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein "berechtigtes Interesse" darstelle. Eine persönliche Betroffenheit des Melders sei dafür nicht erforderlich.

Fotos von Falschparkern zu machen und an die Polizei zu schicken ist erlaubt

Das Gericht nahm außerdem zur Kenntnis, dass die Unfallgefahr im Fall von Parkverstößen, die Rad- oder Gehwege blockieren oder verengen, erhöht werde. Daher ergebe sich ein berechtigtes Interesse auch aus den Grundrechten des Melders "auf körperliche Unversehrtheit und Sicherheit".

Fotos von Falschparkern zu machen und an die Polizei zu schicken ist also erlaubt. Und für Jürgen Resch sogar erwünscht. Mit der Deutschen Umwelthilfe hatte er die beiden Männer vor Gericht unterstützt.

Jürgen Resch: "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt"

Nun ruft er alle Bürgerinnen und Bürger auf, so zu handeln wie sie: "Überall dort, wo die Vollzugsbehörden bisher wegsehen, fordere ich die Bürger auf, widerrechtlich auf Geh- oder Radwegen parkende Autos fotografisch zu dokumentieren und den Behörden zu melden." Die Behörden müssten dann die betreffenden Fahrzeuge abschleppen oder ein Bußgeld verhängen. Und zwar "zeitnah", sagt Resch.

Bei Untätigkeit der Behörde könnten die Bürger klagen - und die Deutsche Umwelthilfe werde sie unterstützen. Resch hält es deshalb für notwendig, dass die Bürger aktiv werden, weil es für Fußgänger und Radler gefährlich sein kann, auf die Straße ausweichen zu müssen. "Falschparken ist kein Kavaliersdelikt", sagt er.

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Für Resch steht hinter alldem auch die Frage: Wem gehört die Stadt eigentlich? Ist es gerechtfertigt, dass Autofahrer, immer noch so viel Raum beanspruchen? Resch würde diese Frage mit einem lauten Nein beantworten. Privatanzeigen können seiner Meinung nach helfen, der Politik und Verwaltung zu signalisieren, "dass die Bevölkerung nicht länger bereit ist, die Tyrannei des Autos hinzunehmen", wie er sagt.

Ganz außer Acht darf man den Datenschutz aber trotzdem nicht lassen. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht teilte am Montag mit, dass man zum Beispiel vermeiden müsse, unbeteiligte Passanten mit zu fotografieren.


Münchner können Fotos von Falschparkern der Polizei über ein Kontaktformular, das sich auf deren Website www.polizei.bayern.de findet, schicken. Außerdem ist es möglich, die Verstöße dem Kreisverwaltungsreferat per E-Mail an verkehrsueberwachung.kvr@muenchen.de zu melden.

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40 Kommentare
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  • Lackl am 04.01.2023 14:53 Uhr / Bewertung:

    Dann darf man also, im Umkehrschlu? die Radlrowy s´welche völlig verkehrswidrig auf Gehwegen dahindüsen aufhalten, von ihren Drahteseln hoeln, fotografieren und dies den sozialen Medien posten.
    Oder wird endlich eine Kennzeichnungspflicht für Rader Pflicht, damit man Fußwegradler,welche mir ihrem Rowdytum Leib und Leben der Mirtbürger gefähren, vor Gericht belangen kann.

  • tutwaszursache am 04.01.2023 15:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Lackl

    Nein, man darf genauso wenig Gehwegradler vom Fahrrad reißen wie man Falschparkern den Lack zerkratzen oder die Spiegel abtreten darf.

    Und nein, eine Kennzeichnungspflicht wird genausowenig für Rader Pflicht wie für Schühe.

    Wenn Sie noch weitere Fragen haben, bitte einfach Bescheid sagen, ich helfe gern. grinsen

  • Lackl am 04.01.2023 21:35 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von tutwaszursache

    Warum eigentlich nicht - nach den Blockwarten solen doch Gesetzesbrecher bestraft werden.

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