Autofahren im Sommer: Was ist erlaubt?

Im Hochsommer wird das Auto oft zur Sauna. Barfuß oder mit Flipflops setzt man sich aber besser nicht ans Lenkrad. Sonst rutscht man noch vom Bremspedal ab. Aber wäre es denn gesetzlich in Ordnung? Was am Steuer erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.
von  dpa
Als Beifahrer die Füße aus dem Fenster hängen lassen? Das ist erlaubt, solange man angeschnallt ist.
Als Beifahrer die Füße aus dem Fenster hängen lassen? Das ist erlaubt, solange man angeschnallt ist. © dpa

München - Im Hochsommer staut sich in vielen Autos die Hitze. Wer dann keine Klimaanlage hat, muss sich anders helfen. Doch Vorsicht: Der Zweck heiligt nicht alle Mittel. Einige Sommermarotten sind sogar gefährlich. Ein Überblick.

 

Barfuß oder Flipflops am Steuer

Ganz klar, im Auto sind weder Flipflops noch blanke Fußsohlen wirklich verkehrssicher. Verboten sei aber beides nicht, erklärt Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC. Probleme drohen dennoch bei Crashs: "Kann die Unfallursache darauf zurückgeführt werden, gibt es mindestens ein Bußgeld." Das ist etwa der Fall, wenn das Bremspedal barfuß nicht stark genug gedrückt werden konnte, um den Wagen rechtzeitig zu stoppen. Wird bei so einem Unfall jemand verletzt, kann sogar ein Strafbefehl folgen.

Auch Probleme mit der Kfz-Versicherung seien möglich, so Schäpe. Allerdings sind dem Juristen keine Gerichtsurteile bekannt, wo wegen unzureichenden Schuhwerks auf grobe Fahrlässigkeit entschieden wurde und die Kfz-Versicherung einen Schaden deshalb nicht zahlen musste.

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Eis schlecken: Rauchen, trinken, essen

All das ist am Steuer alles kein Problem. Da macht ein leckeres Eis keine Ausnahme. "Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass immer beide Hände am Lenkrad sind", sagt Markus Schäpe. Gesetzlich verboten sind am Steuer tatsächlich nur Handys. Grundsätzlich raten Verkehrsexperten aber: Am besten ist es, wenn die Hände am Steuer sind.

 

Füße aus dem Fenster

Ganz lässige Beifahrer strecken ihre Füße während der Fahrt aus dem Fenster, um sie zu kühlen. Solange sie dabei angeschnallt sind, droht laut ADAC kein Bußgeld. Trotzdem rät Verkehrsjurist Schäpe davon ab: "Bei Unfällen wird es gefährlich, weil Beifahrer in dieser Sitzhaltung nicht mehr gut geschützt sind." Wird der Airbag ausgelöst, können schnell die Beine brechen.

 

Frische Brise dank Ventilatoren

Gerade ältere Autos haben oft keine Klimaanlage. Durch das offene Fenster kommt zwar frischer Wind. Aber ein kleiner Ventilator erfrischt mehr. Außerdem lässt sich die Stärke des Luftzuges am Gerät regulieren. "Solange der Ventilator das Sichtfeld nicht verdeckt, ist alles okay", sagt Schäpe.

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Im Bikini auf dem Autositz

Im Straßenverkehr gibt es keine Kleiderordnung. "Wer in Badesachen fährt, macht demnach nichts falsch", weiß Schäpe. Nicht ratsam ist dagegen die Autofahrt im Adamskostüm: Komplett nackt am Steuer riskieren Autofahrer eine Anzeige wegen Exhibitionismus, so der ADAC-Jurist.

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