Auf Heimweg: Münchner (17) von S-Bahn erfasst
München/Freiham - Der Vorfall ereignete sich schon am Freitagabend, als der Lokführer der Linie S4 gegen 23:25 Uhr, kurz vor der Haltestelle Freiham, eine aus dem Gebüsch wankende Person, auf den Gleisen erkannte. Im selben Moment nahm er einen Schlag war und leitete eine Schnellbremsung ein. Die S-Bahn kam rund 300 Meter vor der Haltestelle auf freier Strecke zum Stehen, die 50 Fahrgäste konnten die Bahn kurz darauf unverletzt verlassen.
Eine bislang unbekannte Person half dem Verunglückten, einem 17-jährigen Aubing, anschließend vom Gleis zum Bahnsteig, wo sich die Rettungskräfte um den Jungen kümmerten. Dieser war von der S-Bahn erfasst und zur Seite geschleudert worden. Wie durch ein Wunder hatte er sich auf den ersten Blick "nur" eine tiefere Fleichwunde am rechten Oberschenkel, sowie eine leichte Schürfwunde am Handrücken zugezogen. Er wurde in eine Klinik gebracht und stationär behandelt.
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Nach ersten Ermittlungen hatte der Aubing mit Freunden in Germering gefeiert. Die Freunde sollen ihn dann unter Alkoholeinfluss - "aus Scherz" - in eine falsche S-Bahn gesetzt haben. Als er dies bemerkte, verließ er die S-Bahn und machte sich an den Gleisen entlanf, zu Fuß auf den Heimweg. Im Bereich zwischen Neuaubing und Freiham wollte er dann die Gleise überqueren und wurde von der herannahenden S-Bahn erfasst.
Zuvor hatte der Junge mit seinem Vater einen gemeinsamen Treffpunkt ausgemacht. Als der Vater ihn dort vermisste, machte er sich erst zu Fuß und später mit dem Fahrrad auf die Suche. Er wusste, dass sein Sohn bereits des Öfteren nach Feiern in Germering, insbesondere wenn er etwas getrunken hatte, zu Fuß nach Hause unterwegs war.
Als der Vater in Freiham ankam und die Einsatzfahrzeuge und Rettungskräfte sah wusste er sofort, dass etwas passiert sei. Sitzend am Bahnsteig fand er den völlig verstörten und verletzten Jungen vor.
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Der Lokführer wurde von einem Kriseninterventionsteam betreut und vom Dienst abgelöst.
Die Bundespolizei hat gegen den 17-Jährigen Ermittlungen wegen "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" aufgenommen. Sollte sich die Geschichte vom der "Scherz" der Freunde bewahrheiten, und der Aubing sich in einem den freien Willen ausschließenden Zustand befunden haben, müssten auch die Freunde mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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