Auf Glatteis in München ausgerutscht: Forderung nach Schmerzensgeld

Anita B. (63) ist im März 2018 in ihrer Straße auf Glatteis ausgerutscht und brach sich dabei die rechte Hand. Das Landgericht soll nun klären, ob die Stadt an der Unfallstelle räumen muss.
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Die Straße hat keinen Gehweg.
Daniel von Loeper Die Straße hat keinen Gehweg.

München - Die Schmerzen in der Hand sind ihr geblieben. Anita B. (63) ist am 2. März 2018 in ihrer Straße auf Glatteis ausgerutscht und brach sich dabei die rechte Hand. Jetzt hat sie die Stadt auf 8.300 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt, weil trotz Eiseskälte tagelang in der Hubert-Beckers-Straße in Untermenzing nicht geräumt und gestreut wurde.

Laut Straßenreinigungs- und –sicherungsverordnung müssen aber, grob gesagt, die Anlieger außerhalb des Mittleren Rings den Winterdienst für die Gehwege vor ihrem Grundstück übernehmen.

Bei winterlichen Wetterverhältnissen heißt das, dass der Gehweg von Schnee und Eis frei gehalten und bei Glätte mit Splitt oder Sand gestreut werden muss.

Pflicht zur Räumung der Wege im Winter?

Die Hubert-Beckers-Straße ist allerdings verkehrsberuhigt, einen Gehweg gibt es nicht. Doch auch das schützt nicht vor der Pflicht zur Räumung der Wege. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße geräumt und gestreut werden. Und zwar nicht von der Stadt. So die Verordnung.

Schlechte Karten also für Anita B. (63)? Wenn ihre Klage abgewiesen wird, bliebe ihr noch der Versuch, einen Grundstückseigentümer in der Straße zu verklagen. Doch das ist beinahe aussichtslos, müsste sie doch nachträglich beweisen können, wo genau sie stürzte. Ihre Entscheidung will die 15. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Frank Tholl am 29. Januar verkünden.

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