Auch Münchner profitieren vom Mindestlohn

Knapp 5 Prozent der Münchner Vollzeitbeschäftigten verdienten bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde - der Mindestlohn änder dies, zumindest wenn man weiß welche Rechte einem zustehen.
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Knapp 5 Prozent der Münchner Vollzeitbeschäftigten verdienten bisher weniger als 8,50 Euro pro Stunde - sie gehören zu den Profiteuren des neuen Mindestlohn, wenn sie wissen welche Rechte ihnen zustehen. Die DGB will aufklären.

München - Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland der Mindestlohn, aber nicht jeder kennt sich mit den Richtlinien und Rechten rund um die Neuerung aus. Damit jeder weiß welhe Möglichkeiten es gibt, wird der DGB mit einer bundesweiten Aktion Beschäftigte über ihre Rechte aufklären.

Neue Lohnuntergrenze nach Silvester: Mindestlohn gilt ab 00.01 Uhr am 1. Januar

Laut der Arbeitgebermeldung bei den Sozialversicherungen verdienen in der bayerischen Landeshauptstadt aktuellen 5,3 Prozent der Vollzeitbeschäftigten 1500 Euro brutto und weniger. Bei einer 39 Stunden Woche und den Mindestlohn von 8,50 Euro würde man hochgerechnet auf einen Bruttoverdienst von 1442 Euro plus Zuschläge kommen. Was im Durchnschnitt nicht schlecht wirkt, wird durch die knapp 144.000 Minijobber in München getrübt, die nicht in der Statistik aufgehführt sind und bei denen viele vom Mindestlohn profitieren werden.

Um Arbeitnehmer über ihre Rechte zu informieren werden die Münchner Gewerkschafter Pendler am 12. Januar 2015 zwischen 7:00 – 9:30 Uhr am Hauptbahnhof in München mit Informationen rund um den Mindestlohn versorgen. An der Aktion wird auch der DGB Landesvorsitzende Matthias Jena teilnehmen.

Backofen bis Mindestlohn: Das ändert sich 2015

Dazu erklärt die Münchner DGB Vorsitzende Simone Burger: „Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen, nur so können sie sich wehren." Hintergrund ist laut Bürger vor allem die Befürchtung, dass "einige Arbeitgeber versuchen den Mindestlohn zu umgehen." Demnach vermutet man bei der DGB, dass Anwälte schon jetzt gezielt Unternehmen beraten, wie sie Schlupflöcher finden. Hier geht es um unbezahlte Überstunden, Prospektzusteller die in Zukunft nur Jugendliche beschäftigen wollen, weil für sie der Mindestlohn nicht gilt oder um Arbeitgeber die generell alle Zulagen mit dem Mindestlohn verrechnen wollen.

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