Finanzen, Versicherungen, Verkehr: Das ändert sich im neuen Jahr
München - Neue Nutzerbedingungen bei Facebook, ein niedrigerer Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, reduzierter Zins bei Lebensversicherungen: Ab dem 1. Januar 2015 ändert sich für Deutschlands Verbraucher wieder so einiges. Die AZ hat in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und liefert einen Überblick:
Einkommen und Abgaben
Für alle gesetzlich Krankenversicherten ändert sich der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Sache hat aber einen Haken: Jede Krankenkasse hat die Möglichkeit, einen eigenen Zusatzbeitrag zu fordern. In der Pflegeversicherung steigt der Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent, für kinderlos Versicherte auf 2,6 Prozent. Der Prozentsatz, der in die Rentenversicherung eingezahlt werden muss, sinkt um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent. Zudem steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung: auf 4.125 Euro bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie 6.050 Euro (West) bei der Rentenversicherung.
Für Empfänger von Hartz IV gibt es mehr Geld. 399 Euro – also acht Euro mehr als im Moment – erhalten Alleinstehende. Zudem kommt zum 1. Januar der flächendeckende Elterngeld deutlich flexibler zu sein. Für Arbeitsessen und Aufmerksamkeiten etwa bei runden Geburtstagen fallen für Arbeitgeber in Zukunft bis zu einem Wert von 60 Euro (bisher: 40 Euro) keine Steuern und Sozialabgaben an. Unterhaltszahler haben in Kürze mehr Geld für sich zur Verfügung: Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige erhöht sich auf 1.080 Euro (bisher: 1.000 Euro). Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 880 Euro.
Energie und Verkehr
Ab dem 1. Januar 2015 müssen Onlinehändler das EU-Label zur Energieeffizienz für alle Produktgruppen in ihren Shops abbilden. Ebenso bekommen Dunstabzugshauben ein Energielabel. Auch bei den Backöfen gibt’s Änderungen: Die Effizienzklassen wurden überarbeitet, die besten Öfen haben jetzt A 3 Plus. Kaffeemaschinen dürfen im neuen Jahr nur noch dann verkauft werden, wenn sie automatisch abschalten. Beim Strom sinkt erstmals die EEG-Umlage, seitdem sie eingeführt wurde.
Wer ab dem 1. Mai 2015 nicht alle Pflichtangaben zur Energieeffizienz eines Wohngebäudes in einer Immobilienanzeige macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Hausbesitzer müssen bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke zu unbeheizten Dachräumen so dämmen, dass der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Ü-30-Heizkessel müssen ausgetauscht werden, ab September 2015 müssen auch Heizungen und Warmwasseraufbereiter im Handel ein Effizienzlabel tragen. Kaminöfen sind von strengeren Vorgaben betroffen: Neugeräte dürfen nur noch 1,25 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Für neue Warmwasser- und Heizwärmezähler gilt in Kürze eine Anzeigepflicht.
Auch beim Kfz ändert sich einiges: So können Fahrzeugbesitzer ihr bisheriges Nummernschild mitnehmen, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Zudem können Kfz-Halter zukünftig ihr Auto über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.fahrzeugzulassung-deutschland.de) abmelden. Diesel-Pkw müssen bei der Erstzulassung ihren Schadstoffausstoß gemäß der Euro-6-Norm nachweisen. Bei der Hauptuntersuchung für Kfz werden ab Mitte 2015 auch die elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme auf den Prüfstand kommen. Auch für Verbandskästen im Auto gibt es neue Vorschriften: Ein Pflaster-Set gehört dringend dazu, ebenso zwei Feuchttücher. Bei neuen Autotypen soll ein automatisches Notrufsystem an Bord integriert sein. Bei der Bahn gibt’s ebenfalls Neuerungen: Bahnreisen für Behinderte werden durch Bodenleitsysteme erleichtert. Und wer als Schwarzfahrer erwischt wird, muss nun ein Bußgeld von 60 Euro berappen.
Ernährung, Haushalt und Umwelt
Konsumenten finden künftig auf Verpackungen von Fisch und Fleisch mehr Informationen. Unter anderem muss bekannt gegeben werden, wo ein Tier geschlachtet wurde. Honig mit Gen-Pollen ist ab 24. Juni 2015 nicht mehr gekennzeichnet, in den Läden gibt es eine neue Lebensmittelkennzeichnung. Stoffe, die allergische Reaktionen auslösen können, müssen auf der Zutatenliste kenntlich gemacht werden. Die Verbraucher erhalten zudem die Info, welche Geräte zum Fang von Fischen eingesetzt wurden. Kommunen müssen in Zukunft Bioabfälle flächendeckend erfassen. Bei Putzmitteln gibt es neue Gefahrenkennzeichen: So wird das bisherige Symbol „Andreaskreuz“ durch drei Piktogramme abgelöst, die die Art der Gefahr symbolisieren. In vielen Kunststoffprodukten wie etwa Spielzeug stecken krebserregende Mittel. Daher gelten ab Ende Dezember 2015 Grenzwerte.
Geld und Kredit
Der gesetzliche Garantiezins für Lebensversicherungen (Höchstrechnungszins) sinkt zum Jahresbeginn von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent – für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen. Die Absenkung gilt aber nicht für laufende Verträge. Wird eine Bank oder Sparkasse zahlungsunfähig, sind durch die gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt. Danach greift erst die Einlagensicherung privater Banken.
Gesundheit und Pflege
Aus für die alte Krankenversicherungskarte: Ab dem 1. Januar wird der Zugang zum Behandlungszimmer nur noch mit der neuen elektronischen Karte gewährt. Im großen Paket Krankenkassen können anstelle des bisher pauschal festgelegten Zusatzbeitrags einen eigenen Aufschlag erheben. Sie müssen aber ihre Versicherten informieren. Diese haben ein Recht zur Sonderkündigung. In Körperpflege- und Kosmetikprodukten befinden sich des Weiteren weniger Konservierungsstoffe.
Internet und Kommunikation
Ab dem 1. Januar kostet das Versenden eines Standardbriefs zwei Cent mehr (nun: 62 Cent). Auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland müssen künftig mit teureren Briefmarken beklebt werden: Hier sind statt bislang 75 Cent in Kürze 80 Cent fällig. Der Rundfunkbeitrag soll ab dem 1. April 2015 von 17,98 Euro auf 17,50 Euro sinken. Für Online-Apotheken gibt’s ein neues Siegel, und Hörbücher werden nur noch mit sieben Prozent besteuert. Die Social-Media-Plattform Facebook ändert abermals ihr Nutzerrecht. Das sieht nun vor, dass das Unternehmen künftig auf noch mehr Datenmengen und Infos seiner User zugreifen darf.
Steuer und Recht
Wer eine Steuer-Selbstanzeige stellen will, muss mit höheren Hürden rechnen. So bleibt unter anderem eine Selbstanzeige nur noch dann straffrei, wenn der hinterzogene Betrag unter 25.000 Euro liegt. Ab dem 1. Januar 2015 müssen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt an den Fiskus abführen. Um Streitigkeiten von Verbrauchern mit Verkäufern künftig EU-weit günstig und ohne langwierige Gerichtsverfahren regeln zu können, werden Schlichtungsstellen für Streitigkeiten aus vertraglichen Verpflichtungen zwischen Verbrauchern und Unternehmen eingerichtet. Ab November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es gelten strengere Regeln bei Auskünften aus dem Melderegister. Wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist, wird künftig in einer Erbrechtsverordnung geregelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. Im Januar soll auch das Bestellerprinzip auf dem Wohnungsmarkt eingeführt werden: Wer den Makler beauftragt, der soll ihn bezahlen – egal ob Mieter oder Vermieter. Auch Biergenießer müssen sich auf etwas Neues einstellen: Künftig darf der schmackhafte Gerstensaft auch in 0,15-Liter-Mini-Gläsern ausgeschenkt werden.