Arztfehler: Patient stirbt nach Stromstoß-Therapie
München - Ums Geld geht’s ihr nicht. Petra C. (60, alle Namen geändert) will vor allem wissen, wer die Schuld am Tod ihres Mannes trägt. Der unter starken Depressionen leidende Rentner war ab Juli 2011 in Großhadern mit einer Elektrokrampftherapie (EKT) behandelt worden. Mit Stromimpulsen wird dabei in Kurznarkose ein epileptischer Anfall ausgelöst, der für den Patienten nicht spürbar ist.
Nach der vierten Behandlung mit solchen "Elektroschocks" kam es im Fall von Kurt C. zur Katastrophe. Der 63-Jährige erlitt am 9. September 2011 einen Kreislaufkollaps und starb. Nach seinem Tod hat seine Witwe den behandelnden Arzt in Großhadern, aber auch den Allgäuer Hausarzt ihres Mannes verklagt. Streitwert: 150 000 Euro.
Bei der Suche nach der Todesursache stellte sich nämlich heraus, dass die Aorta des Patienten bereits beschädigt war. Die EKT war dann offenbar zu viel für das angeschlagene Blutgefäß.
Also liegt die Schuld bei den Therapeuten in Großhadern? Wohl nicht. Im Laufe des Prozesses stellt sich heraus, dass man in Großhadern von falschen Voraussetzungen ausging. Ausgehen musste. Zwar hatte man die alten Arztbriefe beim Hausarzt angefordert. Doch dieser Bitte wurde nur teilweise nachgekommen.
Hausarzt in der Pflicht
Ein ganz entscheidender Arztbrief fehlte: Die Beschädigung der Aorta war bereits 2008 bei einer Untersuchung in Kaufbeuren festgestellt worden. Hätte der behandelnde Arzt in Großhadern das 2011 gewusst, wäre eine neue Risikoabwägung notwendig geworden, erklärt ein Gutachter. Und eine andere Aufklärung des Patienten über das Risiko von Komplikationen.
Ihr Mann, der von dem Aorta-Defekt nichts gewusst habe, hätte unter diesen Umständen niemals dem Risiko einer EKT zugestimmt, sagt die Witwe. Petra C.: "Ich habe ihn schon so zur EKT überreden müssen."
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Die Arzthaftungskammer unter dem Vorsitz von Peter Lemmers sieht denn auch den Hausarzt in der Pflicht. In seinem Verantwortungsbereich ist der Fehler passiert, sind die Richter überzeugt. Ob es ein grober Fehler war oder nicht, muss noch geklärt werden.
Der beklagte Hausarzt scheint nach dieser richterlichen Einschätzung grundsätzlich nicht mehr abgeneigt, sich zu vergleichen. Richter Lemmers schlägt 50 000 Euro vor. Der Prozess dauerte bei Redaktionsschluss an.
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