Anzeige wegen Körperverletzung: Eine Blutgrätsche landet vor Gericht

Fabian R. wird bei einem Kreisliga-Spiel verletzt und wirft seinem Gegenspieler vor, er habe ihn mit voller Absicht übel gefoult. Tatsache ist: Die Folgen des Zusammenpralls waren gravierend. Er fordert 9500 Euro Schmerzensgeld.
Nina Job |
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Fabian R. will Schmerzensgeld - links sein Knöchel nach dem Foul.
Nina Job Fabian R. will Schmerzensgeld - links sein Knöchel nach dem Foul.

München - Die sitzen sich gegenüber, tragen Sportschuhe derselben Marke und teilen dieselbe Leidenschaft: Fußball. Doch die beiden jungen Männer würdigen sich gestern im Oberlandesgericht kaum eines Blickes.

Am 29. März vergangenen Jahres waren sie bei einem Kreisligaspiel in Anger Gegner auf dem Fußballfeld, heute sind sie Gegner vor Gericht. Fabian R. (29) wirft seinem Kontrahenten vor, er habe ihn mit voller Absicht übel gefoult.

Tatsache ist: Die Folgen des Zusammenpralls waren gravierend. Fabian R. musste operiert werden, lag zwei Wochen im Krankenhaus und war 16 Wochen lang krankgeschrieben. Vor zwei Wochen wurden ihm die Schrauben der ersten OP wieder herausoperiert. Er kommt in Krücken zum Prozess.

Der 29-Jährige spielte für den SC Anger, Florian S. (23) für den FC Hammerau. Der SC Anger führte 2:1, das Spiel war so gut wie vorbei, als beide zur Mittellinie rannten, dem Ball nach. Beide traten nach ihm – so weit, so unbestritten.

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Auf einem Video, das ein Zuschauer während des Spiels gedreht hat, ist dann ein Knacksen zu hören. Dies ist der Moment, in dem das rechte Schien- und Wadenbein von Fabians R. brechen. Florian S. bekam für die Aktion die Rote Karte und wurde für drei Spiele gesperrt. Wenig später zeigte ihn Fabian R. wegen Körperverletzung an.

Der Verletzte wirft seinem Gegner vor, dass er ihn mit einer "Blutgrätsche" gefoult habe – ihm also mit Absicht zwischen die Füße gegrätscht sei. Er fordert 9500 Euro Schmerzensgeld. Außerdem will er alle weitere Schäden durch die Körperverletzung ersetzt haben.

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In der ersten Instanz wurde die Klage des Verletzten abgewiesen. Das Landgericht Traunstein hatte sich das Video angesehen und urteilte danach am 4. März, dass die Grenze zur „unzulässigen Unfairness“ nicht überschritten worden sei.

Für den Vorsitzenden Richter Wilhelm Schneider am OLG ist das Video nicht so eindeutig. Er will Zeugen hören. Ende Oktober geht’s weiter.    

 

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