Anwalt von Mollaths Ex-Ehefrau: Sehen Verfahren gelassen entgegen

Er habe sein ganzes Hab und Gut verloren, hatte Gustl Mollath während seiner Psychiatrie-Unterbringung stets betont. Dabei berief er sich auf angebliche Aussagen seiner Frau. Nun muss die Staatsanwaltschaft ermitteln, ob die Ex-Ehefrau die Sachen an sich genommen hat.
Nürnberg – Die wegen Verdachts auf Prozessbetrug und Unterschlagung ins Visier der Justiz geratene Ex-Ehefrau von Gustl Mollath sieht den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gelassen entgegen. „Das weitere Verfahren wird meine Mandantin mit aller Gelassenheit abwarten“, sagte ihr Anwalt Jochen Horn am Montag der Nachrichtenagentur dpa.
Näher wolle sich seine Mandantin öffentlich nicht zu den Vorwürfen äußern, betonte der Anwalt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft werde sie aber Stellung nehmen, sagte Horn. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestätigte am Montag Medienberichte, wonach es Ermittlungen gegen Mollaths Ex-Frau wegen Prozessbetrugs und Unterschlagung gibt. Die Anklagebehörde reagiere damit auf eine Anzeige vom vergangenen Sommer.
Mollaths Anwalt Gerhard Strate wirft der Ex-Ehefrau vor, im Zusammenhang mit einem Antrag seines Mandanten auf Prozesskostenhilfe im Jahr 2007 die Unwahrheit gesagt zu haben. Ihr Anwalt habe seinerzeit schriftlich erklärt, dass sie aus Mollaths früherem Haus in Nürnberg-Erlenstegen keine Wertsachen oder Unterlagen mitgenommen habe. Daraufhin sei Gustl Mollath die Prozesskostenhilfe verweigert worden. Der Nürnberger hatte seinerzeit seine damalige Frau in einem Zivilverfahren auf Auskunft und Schadenersatz im Zusammenhang mit dem angeblichen Verschwinden seines Eigentums verklagt.
Mollath war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Psychiatrie untergebracht. Sein Haus stand vor der Zwangsversteigerung. In diesem Sommer – so Anwalt Strate in einer Erklärung vom August - habe Mollaths frühere Ehefrau dagegen in zwei Interviews erklärt, sie habe Mollaths persönliche Dinge bei Bekannten untergestellt. Dies beweise, meint der Mollath-Anwalt, dass sie die persönlichen Sachen von Gustl Mollath „rechtswidrig an sich genommen“ habe.
Der 56-Jährige saß von 2006 bis Sommer 2013 in der Psychiatrie, weil er seine damalige Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt hatte.
Anfang August ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie Mollaths umgehende Freilassung an. Anfang September gab das Bundesverfassungsgericht schließlich einer Beschwerde des Nürnbergers statt und erklärte seine Unterbringung in der Psychiatrie seit 2011 für verfassungswidrig.