Anwalt veruntreut Gelder von Mandanten: Das Urteil

München - Die Strafaussetzung ist mit der Ableistung von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verknüpft. Eine Geldauflage schien dem Gericht angesichts der Mittellosigkeit des 70-Jährigen nicht sinnvoll. Der Angeklagte hat von 2009 bis 2013 insgesamt 348.524 Euro für sich verwendet, die von Gegnern seiner Mandanten auf sein Konto überwiesen wurden.
Ursache war der Niedergang der Kanzlei, die er von seinem Vater übernommen hatte. Er hatte immer weniger Einkünfte. Der Anwalt hat 2013 seine Zulassung zurückgegeben und Selbstanzeige erstattet. Insbesondere das wirkte sich im Strafmaß erheblich zu seinen Gunsten aus. Auch sein fortgeschrittenes Alter wurde vom Gericht berücksichtigt.
Andererseits sei ein Anwalt ein "Organ der Rechtspflege", seine Mandanten müssten ihm unbedingt vertrauen können.