Antisemitismus vor Münchner Synagoge

Ein Mann, der als rechter Gefährder eingestuft wird, steht jetzt jeden Schabbat dort. Doch gegen ihn vorzugehen, ist schwierig.
von  Emily Engels
Einsam steht er da— und provoziert trotzdem ungemein: Pegida-Aktivist Heinz Meyer (links im Bild).
Einsam steht er da— und provoziert trotzdem ungemein: Pegida-Aktivist Heinz Meyer (links im Bild). © privat

München - Am Dienstag hat Marian Offman, Vorstandsmitglied der Israelitischen Kultusgemeinde und ehemaliger SPD-Stadtrat, ihn wieder gesehen. Da stand er wieder vor der Synagoge: Pegida-Aktivist Heinz Meyer. Ein Mann, der bei öffentlichen Aktionen der Neonazis in München zusammen mit Ex-BIA-Stadtrat Karl Richter an vorderster Stelle steht. In seiner Hand: ein plakatives Schild gegen Beschneidung.

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat mit Schreiben vom 27. Januar 2020 über Heinz Meyer folgende Aussage getroffen: "In der Gesamtschau ist festzustellen, dass Meyer ein maßgeblicher Aktivist der rechtsextremistischen Szene in München und Bayern ist."

Volksverhetzung oder freie Meinungsäußerung?

In den vergangenen Wochen stand eben dieser Mann jeden Schabbat (Jüdischer Ruhetag, er dauert von Sonnenuntergang am Freitag bis zum Eintritt der Dunkelheit am folgenden Samstag, Anm. d. Red.) vor der Synagoge, jeweils völlig allein - und in 50 Metern Entfernung drei bis vier Polizisten.

Das Problem, das Offman beschreibt: "Sein Protest gegen Beschneidung ist ein klares Signal für Antisemismus und Islamophobie. Gleichzeitig ist es jedoch nicht justiziabel, zählt zur freien Meinungsäußerung."

Offman findet jedoch: Es handelt sich dabei um Volksverhetzung. Per Paragraf 130 im Grundgesetz zählt nämlich als Volksverhetzer, "wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse (...) Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe (...) zum Hass aufstachelt".

Anzeige gegen Offman weiter offen

Offman ist der Ansicht, dass dieser Tatbestand hier erfüllt ist. "Meyer versucht, mich so lange zu reizen, bis ich so reagiere, dass ich mich selbst angreifbar mache", beschreibt er.

Wie schnell das passieren kann, hat Offman am eigenen Leibe erfahren. Denn Meyer und Richter haben ihn vor etwa einem halben Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.

Der Grund: Offman hat mit der Hand ein Schild von einem Kollegen der beiden weggeschoben, das ihm direkt vor die Nase gehalten wurde. Darauf befand sich ein ähnlich provokanter Inhalt gegen Beschneidung, wie ihn Meyer vor der Synagoge in die Luft hält.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige bis heute noch nicht aufgehoben. Besonders bitter, findet Offman: "Dieses Vorgehen beflügelt Menschen wie Meyer in ihrem Handeln."

Verfahren gegen rechten Gefährder läuft noch

Zumindest Meyers einsame Protestaktion vor der Synagoge dürfte bald ein Ende haben. Die Situation sei dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) bekannt, sagt ein Sprecher auf AZ-Anfrage.

Das KVR prüfe derzeit ein Betretungsverbot auf Grundlage des allgemeinen Sicherheitsrechts für den Bereich um die Synagoge. Wegen Behinderung der Religionsausübung durch das Auslösen von Ängsten wegen der Bekanntheit von Meyer als rechter Gefährder. Das Verfahren läuft noch.

Lesen Sie hier: Polizei bestätigt - Hasskriminalität in München nimmt zu

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