"Unsinn": Staatsregierung verbietet München die Bettensteuer

Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) hat die Bombe nach der heutigen Kabinettssitzung platzen lassen.
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Prozess am Landgericht München: Anklage wegen der Vergewaltigung einer Frau in einem Hotelzimmer (Symbolbild)
Prozess am Landgericht München: Anklage wegen der Vergewaltigung einer Frau in einem Hotelzimmer (Symbolbild) © dpa/Sven Hoppe

München - Das ist ein Schlag ins Gesicht der Münchner Stadtpolitiker: Es soll in München keine Fünf-Prozent-Bettensteuer geben. Zumindest, wenn es nach der bayerischen Staatsregierung geht. 

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Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) hat das am Dienstag im Nachgang an die Kabinettssitzung bei einer Pressekonferenz erläutert. Das Kabinett habe beschlossen, sich gegen dieses Projekt zu stellen. Die Staatsregierung sei zu der Einschätzung gekommen, eine solche Steuer verstoße "gegen die öffentlichen Belange". Sie hätten festgestellt, dass es keine Gemeinde mit einer solchen Übernachtungssteuer gebe, "das bayerische Kabinett will auch, dass das so bleibt", sagte Herrmann. 

"Es ist nicht sinnvoll, nach den schweren Herausforderungen der Coronazeit dieser Branche wieder zusätzliche Lasten aufzuerlegen".

Die Staatsregierung stehe einhellig auf dem Standpunkt, dass solche Steuern nicht förderlich sind. "Das geht gar nicht", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Er habe die "eindringliche Bitte an die Stadt München, diesen Unsinn bitte stecken zu lassen", sagte Aiwanger. "Wir sind froh, dass der Tourismus wieder Fuß fasst."

Die Staatsregierung will nun sogar bayernweit ein Verbot einer solcher Bettensteuer in das Kommunalabgabengesetz schreiben. 

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12 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 30.11.2022 15:01 Uhr / Bewertung:

    Dass die Dehoga und die Staatsregierung "jammern" und gegen die Bettensteuer sind, weil sie während der Corona-Maßnahmen zuwenig verdient haben, ist eine Sache.

    Aber wie das Bundesverwaltungsgericht vor ein paar Tagen zu den bayr. Regelungen feststellte, Zitat: "Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig", und in Folge dessen auch die Gastromie geschlossen war (Umsatzeinbußen) und diese Anordnung nicht zulässig war, frag ich mich schon, ob jemand aus der Gastronomie darüber nachgedacht hat, den Freistaat auf Schadenersatz wg. Verdienstausfall zu verklagen.
    https://www.abendzeitung-muenchen.de/politik/bundesgericht-corona-ausgangssperre-waren-unverhaeltnismaessig-art-860136

  • KUMMUC am 30.11.2022 03:13 Uhr / Bewertung:

    Wenn man das Geld nicht für Firlefanz, Gendertrara, Personal für sinnlose Aufgaben (z. B. Lärmmoderartoren für den Gärtnerplatz) und noch viele rot-grüne Luftschlösser rauswerfen würde, dann müsste man nicht die Bürger mit Bettensteuer, höheren Gebühren in den Ämtern oder Parkplatzabzocke zur Kasse zusätzlich bitten.

  • SL am 29.11.2022 18:20 Uhr / Bewertung:

    Bitte keine Bettensteuer, denn Steuern sind generell nicht zweckgebunden, d.h. man kann mit denen machen was man will. Anders wäre es bei zweckgebunden Abgaben oder Umlagen.

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