Angriff bei Fahrkartenkontrolle am Isartor: Verfahren teils eingestellt

Das Münchner Amtsgereicht hat am Freitag im Prozess nach einem umstrittenen Polizeieinsatz in der S-Bahn-Station Isartor das Verfahren gegen den Angeklagten in Teilen eingestellt. Das Verfahren läuft aber in anderen Anklagepunkten weiter.
John Schneider
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Der Angeklagte (r.) verbirgt auf dem Weg zu seinem Platz im Verhandlungsraum sein Gesicht.
Der Angeklagte (r.) verbirgt auf dem Weg zu seinem Platz im Verhandlungsraum sein Gesicht. © Peter Kneffel/dpa/archivbild

München - Irgendwann kann er nicht mehr und bricht in Tränen aus. Der 22-jährige Fahrkartenkontrolleur soll einen Fahrgast (54, der wegen Randale angeklagt ist) bei einer Fahrkartenkontrolle am Isartor im Februar 2020 in den Bauch geschlagen haben, sagt sein Kollege.

Der 22-Jährige streitet das ab ("Warum sollte ich das tun?"), verstrickt sich am Freitag bei seiner Aussage vor Gericht aber immer mehr in Widersprüche.

Kontrolleuren werden als nicht glaubwürdig angesehen

Richter, Staatsanwältin und Strafverteidiger fragen immer wieder kritisch nach. Am Ende der Aussage ist man sich einig, dass der Mann ebenso wenig glaubwürdig sei wie zuvor sein Kollege. Das Verfahren gegen den 54-Jährigen wird daraufhin in diesem Punkt eingestellt. Sehr zum Verdruss von Verteidiger David Mühlberger, der auf einen Freispruch für seinen Mandanten gehofft hatte.

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Dieser muss sich weiter wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten, streitet die Vorwürfe aber ab. Der Polizeieinsatz hatte Schlagzeilen gemacht, als ein Video aus der Bodycam einer Bundespolizistin öffentlich wurde. Es zeigt offenbar, wie ein Polizist auf Brust- und Halsregion des Angeklagten kniet.

Prozess dauert an

In der Bodycam-Sache laufen Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft. Gegen den 22-jährigen Kontrolleur ist bereits wegen des angeblichen Faustschlags ein Verfahren eingeleitet worden. Der Prozess gegen den 54-Jährigen dauert an.

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4 Kommentare
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  • Schubri am 03.09.2021 22:32 Uhr / Bewertung:

    Fehler auf allen Seiten. Passiert halt. Weitergehen.

  • am 03.09.2021 18:02 Uhr / Bewertung:

    Unterschiedliche Aussagen sind immer dann ein Problem, wenn ein Verfahren erst lange nach dem Vorfall / der Tat beginnt. Es ist menschlich, dass man sich mit Monaten - manchmal sogar Jahren - Zwischenzeit anders ausdrückt als direkt nach einer Tat. Solche Fälle sollten viel schneller abgeurteilt werden.

  • Der wahre tscharlie am 04.09.2021 14:25 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Der 12.02.2020 ist nicht solange her. Und da die Kontrolleure damals mit Sicherheit vernommen wurden, ist mein Tip, einfach die Aussagen vor der Verhandlung nochmal durchlesen, damit man sich nicht "verplappert".
    Wirst sehen, die Polizisten machen es viel besser.

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