Polizist kniet auf Mann: Prozess nach Polizeieinsatz am Isartor

Im Juli machte ein Video aus einer Polizei-Bodycam Schlagzeilen. Darauf ist zu sehen, wie ein Polizist in einer Münchner S-Bahn-Station auf dem Hals eines Mannes kniet. Jetzt kommt es am Amtsgericht zum Prozess - allerdings nicht gegen den Polizisten.
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Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. © Christian Charisius/dpa/Symbolbild

München - Im Juli machte ein Video aus einer Polizei-Bodycam Schlagzeilen. Zu sehen ist, wie ein Polizist im S-Bahnhof Isartor auf dem Hals eines Mannes kniet. Am Freitag nächster Woche kommt es am Amtsgericht zum Prozess – nicht gegen den Polizisten, sondern gegen den Mann am Boden, einem in München lebenden Franzosen.

Der 53-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten, teilte das Amtsgericht jetzt mit.

Fahrkartenkontrolle läuft aus dem Ruder

Der Vorfall vom Februar 2020 machte im vergangenen Juli Schlagzeilen, nachdem "Focus Online" ein Video des Einsatzes veröffentlicht hatte. Darin ist zu sehen, wie ein Polizist auf Kopf- und Halsregion eines am Boden liegenden Mannes kniet. "Focus Online" zufolge war der Mann bei einer Fahrkartenkontrolle ins Visier der Beamten geraten, obwohl er eine gültige Fahrkarte gehabt habe.

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Die Staatsanwaltschaft München I hatte nach Bekanntwerden des Videos mitgeteilt, auch das Vorgehen der Bundespolizei überprüfen zu wollen. Es handele sich um Vorermittlungen, um zu klären, ob ein Verfahren eingeleitet wird.

Knien auf dem Hals nicht zum Fixieren vorgesehen

Das Knien auf dem Hals von Verdächtigen ist aus Sicht der Polizei-Gewerkschaften in Bayern nicht zum Fixieren vorgesehen. Um Menschen, die Gegenwehr leisten, zu fixieren, würden Einsatz- und Haltegriffe "zwar zumeist auf dem Boden liegend, aber nicht auf dem Hals kniend" vermittelt, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Peter Pytlik.

Der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, sagte, dass bei massiver Gegenwehr "das Knie einer Einsatzkraft einmal abrutschen" könne: "Wenn ein solches Abrutschen geschieht, ist es wichtig, dass dies schnell wieder zurückgenommen wird." 

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5 Kommentare
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  • Frale am 06.08.2021 16:31 Uhr / Bewertung:

    In Deutschland hat man viel zu wenig Respekt vor der Polizei. Ist so. Und wer denkt , er muss den Aufforderungen nicht folgen, der muss eben mit den Folgen klar kommen.

  • Der wahre tscharlie am 06.08.2021 21:33 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Frale

    Ich gehe mal davon aus, dass du das Video nicht gesehen hast.
    In dem Video ist zu sehen, wie der Franzose ganz normal auf der Bank sitzt und mehrere Polizisten vor ohm stehen.
    Um 19:12 Uhr packt ein Polizist seinen Arm, genauso ein zweiter Polizist, er steht auf und wird von den Polizisten dann zu Boden gebracht. Ich kann da nirgendwo eine Widerstandshandlung erkennen. Danach kniet ein Polizist mit einem Knie auf seinem Hals, mit dem anderen auf seinem Bauch.

  • Der wahre tscharlie am 06.08.2021 15:40 Uhr / Bewertung:

    Die Polizei erstattet IMMER Anzeige, mindestens wg. Widerstand. Darunter fällt z.B. auch das Anspannen der Muskeln.
    Nach meiner Erfahrung wird es mit einer Geldstrafe für das "Opfer" enden. Und einer kleinen Rüge für die Polizisten.

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