Angeblicher Terrorist klagt gegen Polizeiaktion

Wiesn 2009: Zwei Moslems kommen rechtswidrig in Vorsorge-Gewahrsam. Einer von ihnen wird danach wochenlang observiert. Dagegen geht er vor.  
John Schneider |
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Angst vor einem Wiesn-Anschlag 2009: Die Polizei führt einen Verdächtigen ab.
Ronald Zimmermann 6 Angst vor einem Wiesn-Anschlag 2009: Die Polizei führt einen Verdächtigen ab.
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Wiesn 2009: Zwei Muslime waren vorsorglich in Gewahrsam genommen worden. Rechtswidrig, so das Landgericht. Einer von ihnen wurde danach noch wochenlang observiert. Dagegen geht er vor.

München - Ohne konkreten Verdacht im Gefängnis – das passierte zwei Muslimen zur Wiesn 2009. Die Polizei hatte die beiden präventiv in Gewahrsam genommen, weil sie einen Anschlag auf das Oktoberfest fürchtete. Genau diese Polizeiaktion war im Frühjahr 2011 vom Landgericht München als rechtswidrig verurteilt worden.

Jetzt hat einer der beiden Festgehaltenen auch vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen polizeiliche Maßnahmen eingereicht. Hassan C. (44, Name geändert) kritisiert unter anderem, dass er von September bis Dezember 2009 überwacht wurde.

Die Polizei hatte ihre Maßnahmen unter anderem damit begründet, dass die Männer Kontakte zu radikalen Islamisten hatten, darunter zum Sprecher von Drohbotschaften im Internet. Allerdings wurde keiner der beiden einer konkreten Straftat beschuldigt.

Die große Angst vor der Bundestagswahl war durch Internet-Videos geschürt worden. Sie zeigten in einer Drohbotschaft unter anderem auch die Wiesn als mögliches Ziel von terroristischen Anschlägen. Die Polizei war alarmiert, das Oktoberfest wurde zur Festung ausgebaut.

Die Nervosität war greifbar: Am 30. September 2009 wurden vier Terror-Verdächtige in einer spektakulären Aktion überprüft, genau vier Tage nachdem die Polizei die beiden Muslime festgesetzt hatte. Für einen solchen präventiven Gewahrsam bedürfe es aber konkreter Anhaltspunkte, dass eine Straftat in nächster Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit bevorstehe, stellte das Landgericht fest.

Telefonüberwachung und Observation der Verdächtigen trafen dagegen auf das Verständnis der Richter. So hatte das Landgericht schon im Herbst 2011 die Telefonüberwachung durchgewunken. Das Verwaltungsgericht zog gestern nach und machte klar, dass die Polizei von einer konkreten Gefahr ausgehen durfte und die Observation bis in den Dezember hinein gerechtfertigt war. Denn bei der Durchsuchung der Wohnung von Hassan C. fanden sich islamistische Hetzpredigten und Anleitungen zum Bombenbau auf der Festplatte seines Computers.

„Mein Mandant ist kein Fanatiker“, erklärt dagegen Anwalt Michael Sack. Hassan C. selbst versichert in einer persönlichen Erklärung, die der AZ vorliegt, dass er „nie im Leben irgendeine Anleitung zum Bombenbau gelesen habe“.

Wegen der unschuldig im Gewahrsam verbrachten Tage stehen der Polizei in jedem Fall noch Schadenersatzforderungen der beiden Männer ins Haus.

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